14.11.2017 - 7 Mitteilungen

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Wortprotokoll

Frau Gleiß berichtet, dass die Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder in der Kieler Erklärung fordern, dass verschiedene Vorhaben in den Koalitionsvertrag aufgenommen werden. So fordern sie die Abschaffung von Wahlrechtsausschlüssen, private Anbieter sollen bei Produkten und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichtet werden und das Bundesteilhabegesetz soll angepasst werden, um die Inklusion zu stärken.

 

Sie gibt einen kurzen Überblick über den Entwurf für ein Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz für Nordrhein-Westfalen. Hier ist unter anderem vorgesehen, dass künftig Teilhabeleistungen von den Landschaftsverbänden gewährt werden sollen, während Leistungen für Unterkunft und Verpflegung von den örtlichen Trägern der Sozialhilfe gezahlt werden sollen.

 

Künftig soll es einen neuen barrierefreien Notruf geben; Gehörlose können dabei in Deutscher Gebärdensprache kommunizieren. Die Umsetzung durch die Bundesnetzagentur benötigt jedoch noch etwas Zeit.

 

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