18.10.2017 - 2 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 18.10.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr L. richtet eine Frage speziell an Herrn Sondermeyer bezüglich der Wahlplakate der Partei Die Linken, die während des Wahlkampfes ausgerechnet am 13. August aufgehängt wurden mit dem Slogan „Flucht ist zu ermöglichen“. Herr L. hätte sich mehr Fingerspitzengefühl gewünscht.
Herr Sondermeyer bietet dem Fragesteller an, außerhalb der Sitzung in einem persönlichen Gespräch für eine Diskussion zur Verfügung zu stehen.
Die zweite Frage beinhaltet den Wunsch, an Kreuzungen bzw. Einmündungen einen unbeleuchteten Grünpfeil anzubringen, zur Einsparung von Feinstaub und zur Gewährleistung eines flüssigen Verkehrs. Herr L. führt zwei Beispiele an:
- Beispiel Mühlenbergstr./Ecke Bahnstraße über die Norwichbrücke
- Beispiel Stennertstraße vor dem Bentheimer Hof/Ecke Im Weinhof
Herr Lichtenberg führt aus, dass das gesamte Stadtgebiet bezüglich der Anbringung von Grünpfeilen überprüft wurde, stellt jedoch eine Einzelfallprüfung in Aussicht.
Herr L. fragt, ob in der Bahnstraße ein Durchfahrtsverbotsschild für LKW angebracht werden kann, insbesondere auswärtige bzw. ausländische LKW fahren dort zu schnell.
Außerdem weist Herr L. darauf hin, dass an der Hauptschule im Wachtelweg drei Müllcontainer angezündet wurden, er fragt wie hoch die Aufklärungsquote in derart gelagerten Fällen ist.
Herr B. fragt nach der immer noch nicht erfolgten Beschilderung außerhalb des Hohenlimburger Rathauses auf die öffentlichen Toiletten im Rathaus einschließlich der Öffnungszeiten.
Frau Bekaan informiert darüber, dass es sich bei den Toiletten im Hohenlimburger Rathaus um Kundentoiletten handelt für Bürger, die Amtsgänge zu erledigen haben. Gleichwohl toleriert die Verwaltung, dass die Toiletten während der Öffnungszeiten des Rathauses von Besuchern genutzt werden, eine gesonderte Ausschilderung wird es jedoch nicht geben, zumal die Reinigungsintervalle dafür nicht ausgerichtet sind.
Die zweite Frage bezieht sich auf die Beschilderung des Sportgeländes an der Lenne (Kanu-Strecke) und das Verbot, Hunde auf dieser Lenneseite auszuführen, da die Hinterlassenschaften der Hunde nicht entfernt werden. Das kleine Schild an der Polizeiwache Hohenlimburg ist seiner Meinung nach nicht ausreichend und wird auch nicht wahrgenommen.
Außerdem fragt Herr B. nach dem Grund für die bisherige Parkverbotsbeschilderung in den Straßen Ortstraße sowie Ebendstraße. Hintergrund sind die Beschwerden der Anwohner dieser Örtlichkeiten, dass diese Straßen, nach erneutem Wohnungsbezug durch Mieter der Häuser in der Ebendstraße, angeblich ständig zugeparkt werden. Kann die Stadtverwaltung die seines Erachtens überflüssigen Haltverbotsschilder entfernen lassen, damit mehr Parkraum zur Verfügung steht?
Herr P. fragt im Namen des TSK Hohenlimburg, ob die durch den Rückzug der vierten Mannschaft von Hohenlimburg Zehn frei gewordene Sonntagsspielzeit im Kirchenbergstadion mit der ersten Mannschaft des TSK Hohenlimburg belegt werden kann.
Außerdem fragt er, ob die Belegungsproblematik im offenen Dialog im kleineren Kreis mit z.B. dem zuständigen Dezernenten, Vertretern vom SZS und dem Verein besprochen werden könnte.
Herr Schmidt weist darauf hin, dass durch das Servicezentrum Sport eine Ergänzung des Kriterienkatalogs erstellt wird und man erst dann sehen könne, nach welchen Kriterien die Verteilung der Kunstrasenplätze tatsächlich vorgenommen wird. Er möchte aber vorweg anmerken, dass eine Einteilung auf einem Kunstrasenplatz in Vorhalle für einen in Hohenlimburg ansässigen Verein keine Option ist.
Herr Strüwer ergänzt, dass der Kriterienkatalog vorliegt und dem Stadtsportbund zugegangen ist, dieser hat eine Kommission gegründet, um den Katalog zu hinterfragen, im Anschluss daran wird im Sport- und Freizeitausschuss über den Kriterienkatalog abgestimmt.
Herr W. schildert als Anwohner die nächtlichen Ruhestörungen in der Ebendstraße durch die lautstarke Geräuschentwicklung des Fahrzeugverkehrs bei Abholung der hinzugezogenen Bewohner, die mit Bussen zu ihren Arbeitsplätzen gebracht werden. Seine Frage ist, ob es sich bei der Belegung der Häuser in der Ebendstraße um eine gewerbliche Nutzung handelt, und ob diese genehmigt ist.
Seine zweite Frage bezieht sich auf die Parksituation in der hinteren Ebendstraße,
kann man dort das Parken auf dem Gehweg durch Beschilderung erlauben?
Herr Voss erläutert, dass in der Verwaltung bereits geprüft wird, ob es sich bei den Räumen um eine Vermietung oder um eine gewerbliche Nutzung handelt.
Die Parkplatzproblematik wird als Frage in die Verwaltung gegeben.
