28.06.2017 - 4.3 Teiländerung Nr. 104 - Feuerwehrgerätehaus Saue...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 28.06.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Reinke weist daraufhin, dass es sich um eine Änderung des Flächennutzungsplanes handelt, die eine wichtige Entscheidung für die Bürgerinnen und Bürger des Ortsteils Halden sei. Mit dieser Teilplanänderung des Flächennutzungsplanes wird die bisher im FNP vorgesehene Querspange von der Sauerlandstraße bis zum Autobahnzubringer hinfällig und durch den Neubau des Feuerwehrgerätehauses ersetzt. Es handele sich somit auch bei diesem Beschluss lediglich um einen Formalakt mit großer Relevanz für Halden.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss:
Zu a):
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches der Teiländerung Nr. 104 – Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße –zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach Norden in Richtung Krebsbach.
Zu b):
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 104 – Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße –zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung vom 07.06.2017 und den Umweltbericht vom Juni 2017 nach § 3 (2) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 104 – Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße - mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 07.06.2017 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage des Beschlusses Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen-Hohenlimburg im Ortsteil Halden westlich der Sauerlandstraße gegenüber der Einmündung der Industriestraße und nördlich der Wohnbebauung Exterweg. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem Lageplan zu entnehmen.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Verfahrensabschluss wird für das 4. Quartal 2017 angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung rechtswirksam.
Anlagen zur Vorlage
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