28.06.2017 - 4.2 Bebauungsplan Nr. 4/15 (667) Feuerwehrgerätehau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 28.06.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Reinke begrüßt den Beschluss zur Offenlage im Bebauungsplanverfahren. Eine Reihe von Gutachten, Planungen und Bürgerbeteiligungen haben stattgefunden.
Da die Bezirksvertretung vor fast vier Jahren bereits dem Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses zugestimmt habe, müsse nun auch folgerichtig der Offenlegung des Bebauungsplanverfahrens zugestimmt werden.
Anmerkung der Schriftführung: Als Anlage sind die Fragen von Herrn Reinke und die Antwort der Verwaltung im Ratsinformationssystem abrufbar.
Frau Nigbur-Martini erklärt, dass es sich bei diesem Beschluss um eine reine Formalie handele, sie der Vorlage aber nicht zustimmen werde, da sie auch den vorangegangen Vorlagen nicht zugestimmt habe.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu verfassen:
Zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes nach Südwesten bis zu dem Teich am Rande des Fleyer Waldes westlich des Rennsteigweges.
Zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4/15 (667) Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße und beauftragt die Verwaltung diesen Entwurf einschließlich der Begründung vom 18.05.2017 für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung öffentlich auszulegen. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt westlich der Sauerlandstraße gegenüber der Einmündung Industriestraße, nördlich der Wohnbebauung Exterweg / Rennsteigweg am Rande des Ortsteiles Halden. Es umfasst in der Gemarkung Halden, Flur 8 teilweise die Flurstücke 26, 33 und 440 und in Flur 9 teilw. die Flurstücke 343 und 344. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf ist der oben beschriebene Geltungsbereich im Maßstab 1 : 500 eindeutig dargestellt. Der Bebauungsplanentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll der Satzungsbeschluss im 4. Quartal 2017 erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
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99,3 kB
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1,9 MB
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Anlagen
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1
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403,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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44 kB
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