28.06.2017 - 4.1 Erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der V...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 28.06.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau David erläutert die Vorlage des Fachamtes zur Verlängerung der Veränderungsperre, die im Gesamtzusammenhang der „Neuordnung des Einzelhandels“ zu sehen ist. Die Verwaltung steht mit der Bezirksregierung in Kontakt, um Regelungen zu finden. Die Antwort der Bezirksregierung steht noch aus.
Herr Leisten äußert seine Verwunderung darüber, dass in den vergangenen zwei Jahren nichts passiert sei und jetzt – kurz vor Ablauf der Veränderungssperre – diese nun verlängert werden müsse. Im Bebauungsplan sei vorgesehen, das Gebäude des Netto-Markts im Alemannenweg in eine gewerbliche Nutzung zurückzuführen. Gleichzeitig plane Lidl die Erweiterung seiner Verkaufsfläche um ca. 300 bis 400 qm Von Herrn Leisten wird nachgefragt, warum eine Verlängerung von einem Jahr erforderlich ist.
Von Frau David wird nochmals betont, dass die Verlängerung der Sperre lediglich einen Formalakt darstellt. Das gesamte Verfahren sei bedingt durch die Abstimmung der verschiedenen Planungsebenen, Bebauungsplan, Regionalplan und den Zielen des Landesentwicklungsplanes. Der Vorschlag des Investors liegt bei der Bezirksregierung mit den Quadratmeterangaben und dem Konzept. Die Entscheidung der Bezirksregierung steht noch aus. Zusammenfassend stellt sie fest, dass es eine Abstimmung zwischen den zum Teil unterschiedlichen Zielen der Landesplanung, des RVR und der Bezirksregierung geben muss.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre nach § 17 (1) BauGB für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Hohenlimburg Nr. 1 „Auf dem Somborn“
3. Änderung in Form der Satzung, die als Anlage Gegenstand der Vorlage 0277/2017 ist.
Der Beschluss wird sofort umgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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452,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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134,6 kB
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