11.05.2017 - 7.8 Verwendungs bezirksbezogener Mittelhier: Zuschu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.8
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Do., 11.05.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Bearbeitung:
- Karin Bekaan
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Nigbur-Martini fragt nach, ob es sich bei dem beantragten Zuschuss um die Kosten für die Zirkusaufführung handelt. Dies wird von Herrn Arnusch bejaht.
Herr Leisten möchte verhindern, dass ein Zuschuss zu einer reinen Einnahmeverbesserung führt. Das Ziel solle sein, dem Stadtfest finanziell zu helfen, wenn es finanziell in den Verlustbereich gerate. Er schlägt daher vor, dass dem Verband für Sport eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 2.000 € zu gewähren.
Herr Arnusch bittet um Zustimmung des Antrags des Verbands für Sport.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt, aus ihren bezirksbezogenen Mitteln
dem Antragsteller Verband für Sport in Hohenlimburg e. V.
für die Maßnahme Stadtfest 2017
gemäß Antrag vom 28.04.2017/02.05.2017
einen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro zu gewähren.
Der Beschluss ist bis zum 31.08.2017 befristet. Die Umsetzung der Maßnahme und das Abrufen des Zuschusses mit der Vorlage der Verwendungsnachweise sind bis dahin vom Zuschussempfänger sicherzustellen. Geschieht dies nicht, erlischt der Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthalten |
CDU | 1 | 5 |
|
SPD | 3 |
|
|
Bürger für Hohenlimburg |
| 2 |
|
Bündnis 90 / Die Grünen |
|
| 1 |
HAGEN AKTIV |
|
| 1 |
| |||
X | Mit Mehrheit abgelehnt | ||
| |||
Dafür: | 4 | ||
Dagegen: | 7 | ||
Enthaltungen: | 2 | ||
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt, aus ihren bezirksbezogenen Mitteln
dem Antragsteller Verband für Sport in Hohenlimburg e. V.
für die Maßnahme Stadtfest 2017
gemäß Antrag vom 28.04.2017/02.05.2017
eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 2.000 Euro zu gewähren.
Der Beschluss ist bis zum 31.08.2017 befristet. Die Umsetzung der Maßnahme und das Abrufen des Zuschusses mit der Vorlage der Verwendungsnachweise sind bis dahin vom Zuschussempfänger sicherzustellen. Geschieht dies nicht, erlischt der Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
|
(wie Dokument)
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512,7 kB
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Anlagen
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(wie Dokument)
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631,9 kB
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512,7 kB
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