26.01.2017 - 8.2 Zuschussantrag für die Beleuchtung eines öffent...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Do., 26.01.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Bearbeitung:
- Klaus Backhaus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schmidt weist auf die grundsätzliche Vereinbarung über die Deckelung von 3.000 € pro Zuschussantrag/Antragsteller in der Bezirksvertretung Hohenlimburg hin und stellt diese in Frage, wenn immer wieder Ausnahmen davon gemacht würden. Seine Fraktion würde aber den Antrag nicht scheitern lassen.
Herr Leisten hält die Deckelung von 3.000 € weiterhin für sinnvoll. Hierüber sollten Antragsteller informiert werden, da in der letzten Zeit immer häufiger höhere Anträge gestellt würden.
Herr Eisermann ergänzt die Äußerungen von Herrn Schmidt. Unter Beachtung der noch folgenden Anträge würden in der Januar-Sitzung 12.690 € ausgegeben. In den folgenden Monaten kämen noch die Schlossspiele mit 3.000 €, Lichtermarkt und Elseyer Weihnachtsmarkt je 2.000 €, so dass fast 20.000 € verplant seien.
Herr Backhaus informiert über den Etat der Bezirksvertretung in Höhe von gut 67.000 €; davon werden voraussichtlich 60 % freigegeben (Hinweis: Die Bewirtschaftungsverfügung des Kämmerers steht noch aus.), also 40.500 € zur Zeit.
Herr Arnusch gibt zu Bedenken, dass es sich bei dieser Maßnahme um eine Stadtentwicklungsmaßnahme handelt und insbesondere auch das Engagement des Wesselbachverein honoriert werden sollte. Dies sei für ihn wiederum ein Ausnahmefall.
Herr Voss bittet um keine weiteren Grundsatzdiskussionen.
Herr Schmidt weist abschließend auf die Vielzahl der Ausnahmefälle hin.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt, aus ihren bezirksbezogenen Mitteln
dem Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR (WBH)
für die Errichtung einer Beleuchtungsanlage an dem Fußweg
zwischen Wesselbachstraße und Neuer Schlossweg
gemäß Antrag vom 25.11.2016
einen Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro zu gewähren.
Die Umsetzung der Maßnahme und das Abrufen des Zuschusses mit der Vorlage der Verwendungsnachweise sind bis zum 30.06.2017 vom Zuschussempfänger sicherzustellen. Geschieht dies nicht, erlischt der Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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