08.11.2017 - 1.1 Lärmschutz an der A1 im Bereich Hagenhier: Beri...

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Wortprotokoll

Herr Kohaupt macht auf die hohe Lärmbelastung für die betroffenen Anwohner, die durch die stark frequentierte A1 verursacht werden, aufmerksam. Er begrüßt Frau Gerlach und Herrn Klein vom Landesbetrieb Straßen NRW und bittet diese die Sachlage zu erläutern.

 

Frau Gerlach und Herr Klein geben einen ausführlichen Bericht zur Ermittlung der Lärmwerte und zu den Maßnahmen zur Lärmsanierung und der Situation an der A1 im Bereich der Anschlussstellen‚ Hagen-West und Hagen Nord.

Frau Gerlach führt aus, dass der Ausbau dieses Streckenabschnittes an der A1 auf der Grundlage eines Planfeststellungsbeschlusses aus dem Jahre 1984 basiere. Die Lärmschutzmaßnahmen wurden nach den seinerzeit geltenden Grenzwerten und Richtlinien erstellt. Da keine rechtliche Voraussetzung für eine Nachbesserung gegeben sei, sei auch keine Anpassung erfolgt. 

 

Die der Planfeststellung und damit  auch der Dimensionierung der Lärmschutzanlagen zugrunde gelegte Verkehrsstärke war zwar auf die  Zukunft ausgerichtet, ist aber, wie die letzten Straßenverkehrszählungen gezeigt haben, zwischenzeitlich überschritten. Die prognostizierten Lkw-Anteile am Gesamtverkehr seien allerdings bis heute nicht erreicht.  Die insgesamt gegenüber den Prognosen der Planfeststellung aufgetretenen Lärmsteigerungen konnten bereits durch die in den vergangenen Jahren eingebaute lärmmindernde Fahrbahndeckschicht kompensiert werden.

Eine durch Straßen NRW  durchgeführte Lärmuntersuchung auf der Grundlage der aktuellen Verkehrszahlen zeige zwar Überschreitungen der heute anzusetzenden Auslösewerte an mehreren Wohngebäuden im Nahbereich der Autobahn, d.h. vorrangig in den der BAB nächstgelegenen Häuserreihen. Allerdings dürften diese zum überwiegenden Teil an Gebäuden auftreten, die bereits zum Zeitpunkt der Planfeststellung betroffen waren und aus diesem Grunde bereits passiven Lärmschutz (am Gebäude) erhalten hätten, bzw. für die finanzielle Entschädigungen gezahlt wurden.

 

Für die Beurteilung der Lärmsituation könnten im Übrigen die Ergebnisse aus der Umgebungslärmkartierung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz nicht herangezogen werden, da diese Lärmpegel auf der Grundlage eines vorläufigen Berechnungsverfahrens ermittelt wurden und die Umgebungsparameter zum Teil fehlerhaft waren.

Die Pegel der Lärmkartierung würden zudem lediglich einen Pegel in einer Höhe

von 4 m über Gelände angeben.

Die von Straßen NRW ermittelten Lärmpegel basieren auf den Vorgaben der „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90)“, wobei alle Umgebungsparameter in ein 3D-Rechenmodell einfließen und die Lärmpegel in der tatsächlichen Höhe der jeweiligen Fenster der einzelnen Gebäude berechnet würden.

 

Für die für ca. 2021 geplante Fahrbahnsanierung in diesem Streckenabschnitt wird eine vorherige erneute Lärmüberprüfung anhand aktuellster Verkehrsdaten zugesagt. Dabei werden alle Möglichkeiten zur aktiven Verringerung der Lärmbelastung überprüft und, sofern wirtschaftlich vertretbar, auch umgesetzt.

 

Frau Gerlach weist darauf hin, dass alle betroffenen Anlieger die Möglichkeit haben, sich über die Kontaktadresse von Straßen NRW (kontakt.anl.hamm@strassen.nrw.de) über die Lärmbelastung an ihrem Wohnhaus informieren zu lassen und ggf. Anträge für passive Lärmschutzmaßnahmen  stellen. Hierfür seien Zuschüsse von bis zu 75 % der aufzuwendenden Kosten möglich.

 

 

Herr Wolfgang Jörg, MdL, macht deutlich, dass der LKW-Verkehr nachweisbar in den letzten Jahren erheblich zugenommen habe. Viele Erkrankungen der durch den dauernden Lärm belasteten Anwohner,  lassen sich auf die Lärmbelastung  zurückführen. Da aus seiner Sicht die Richtlinien veraltet seien,  müsste sich die Politik  an einer Problemlösung beteiligen und im Landtag darüber beraten.  

 

Herr Timm schlägt vor, die bestehende Geschwindigkeitsreduzierung von Hagen-West bis Funkenhausen zu verlängern.

 

An der weitern Diskussion beteiligen sich Frau Gerlach, die Herren Klein, Timm Kohaupt, Voigt und verschiedene Bürger/- innen. Es wurden insbesondere die Auswirkungen einer Geschwindigkeitsreduzierung auf die Lärmemission diskutiert, die von der Bezirksregierung Arnsberg mangels Überschreitungen der gemessenen Lärmschutz-Richtlinien-STV abgelehnt wurden, da sie nicht der Zweckbestimmung von Bundesautobahnen entsprechen.

 

Zur Zeit ist die Geschwindigkeit für alle Fahrzeuge in beiden Fahrtrichtungen auf 100 km/h auf die kurze Strecke des Tunnels Vorhalle und der Unterquerung der B 226 (Weststraße) beschränkt. Zu welcher Lärmminderung (in dB/A) würde eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Strecke zwischen Hagen Nord und Rastplatz Funckenhausen führen, wenn die Geschwindigkeit in beiden Fahrtrichtungen auf 100 km/h bzw. 80 km/h für PKW und 60 km/h für LKW herabgesetzt würde? Warum gibt es derzeit keine solche Begrenzung, obwohl sie nach §45 Abs.1 S.2 Nr.3 Straßenverkehrsordnung (Ermessensreduzierung aus Gründen des Gesundheitsschutzes) geboten wäre?

 

Ein weiterer Punkt war die Unterquerung der B 226 (Weststraße) angesichts der beiden Anschlussstellen Hagen West direkt angrenzend an die wird der ein- und ausfahrende  Verkehr zu Lärm verursachenden Brems- bzw. Beschleunigungsvorgängen veranlasst.

 

Welchen Lärmminderungseffekt hätte der Einbau von Schallabsorbern am Tunnel Vorhalle.

 

Da die Wohnbebauung in großem Abstand vorhanden zum Tunnel in Vorhalle sei, sei die Wirkung als relativ gering eingeschätzt.  Eine entsprechende Auskleidung werde aber trotzdem im Rahmen der Planungen zur Fahrbahndeckenerneuerung geprüft und ggf. durchgeführt.      

 

Welchen Lärmminderungseffekt hätte der Einbau von Flüsterasphalt auf allen Fahrbahnen in beiden Fahrtrichtungen zwischen Rastplatz Funckenhausen und Anschlussstelle Hagen Nord?

 

Und die Verkehrszählung 2015 für den Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Hagen-West und Hagen-Nord die eine Verkehrsstärke von 99.780 Kfz/24h. Dabei wurde der Lkw-Anteil mit 12,5 % am Tag bzw. 28,6 % in der Nacht ermittelt waren weitere Diskussionsinhalte.

 

Frau Gerlach macht anschließend darauf aufmerksam, dass die vorhandenen Lärmschutzwände für einen Prognoseverkehr für das Jahr 1985 dimensioniert wurden. Nach den damals geltenden  Regelungen wurden die Wände vorrangig zur Einhaltung der seinerzeit zulässigen Immissionsgrenzwerte ( 62/52 dB(A)) für den Tag berechnet, so dass auch die Außenbereiche wie Terrassen und Balkone ausreichend geschützt waren. Evtl. verbleibende Überschreitungen der Grenzwerte für die Nacht  wurden durch den Einbau von Schallschutzfenstern und/oderftern ausgeglichen.

 

r das Jahr 2021stellt Straßen NRW eine Fahrbahndeckensanierung sowie eine Überprüfung von Maßnahmen an den sonstigen Verkehrsbauwerken in Aussicht.

 

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