13.09.2017 - 8.3 Bebauungsplan Nr. 6/16 (674) Wohnbebauung Brand...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Winkler erläutert, dass die in der Brandenburger Straße vorhandene Bebauung bis zum Vossacker verlängert werden soll. Es ergebe sich die Möglichkeit, auf dem bisher als Grünfläche ausgewiesenen Grundstück je nach Größe 3 bis 4 Einfamilienhäuser zu errichten. Im Bereich Richtung Sporthalle solle die Grünfläche als Spielfläche erhalten bleiben. Parkplätze für die Besucher der Sportstätten würden nicht angetastet und auch die Bushaltestelle bleibe bestehen.

 

Herr Fritzsche möchte wissen, ob gewährleistet sei, dass die Grünfläche mit den Spielgeräten weiterhin öffentlich zugänglich sei.

 

Herr Winkler entgegnet, dass es sich um eine öffentliche Grünfläche handele.

 

Unter Bezugnahme auf einen seiner Meinung nach bestehenden Widerspruch in der Verwaltungsvorlage wirft Herr Hennemann die Frage auf, wie denn sichergestellt werden solle, dass die genannte Fläche auch tatsächlich als Spielplatz entstehe. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass zwar Flächen ausgewiesen würden, aber nicht als Spielplatz mit den entsprechenden Geräten ausgestattet worden seien.

 

Herr Kohaupt vertritt die Auffassung, dass die im Bebauungsplan festgesetzte Grünfläche als Spielplatz ausgewiesen werde. Die sei bei der bisherigen Grünfläche an der Brandenburger Straße so nicht der Fall gewesen. Hier habe es sich um eine städt. Fläche gehandelt auf der ein Holzdrache zum Spielen aufgestellt worden sei, der zukünftig in die gewidmete Grünfläche umgesetzt werden könne.

 

An der weiteren Diskussion beteiligen sich die Herren Heiermann, Löher und Fritzsche und Kohaupt.

 

Herr Kohaupt greift den Vorschlag von Herrn Fritzsche auf, einen Zusatzbeschluss zu fassen, dass die im Plan eingezeichnete Grünfläche als Spielfläche festgesetzt wird.

 

Es bestehen keine Bedenken so zu verfahren.

 

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Beschluss:

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6/16 (674) Wohnbebauung Brandenburger Straße Verfahren nach § 13a BauGB und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 20.07.2017 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung vom 20.07.2017 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6/16 (674) Wohnbebauung Brandenburger Straße Verfahren nach § 13a BauGB liegt im Stadtteil Vorhalle, im Stadtbezirk Nord. Nördlich endet das Plangebiet an der Brandenburger Straße und westlich an der Straße Vossacker; im Süden/Südosten grenzt es an bestehende Parkplätze sowie östlich an das Flurstück 233. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Vorhalle, Flur 3, und umfasst das Flurstück 535 sowie teilweise das Flurstück 790.

 

Insgesamt weist die Fläche eine Größe von ca. 3.038 m² auf und befindet sich im Eigentum der Stadt Hagen. Für eine bessere Strukturierung der Fläche sowie zur Sicherung einer Spielplatzfläche wurde das Plangebiet im südlichen Bereich entgegen der Umgrenzung des Plangebietes im Einleitungsbeschluss um ca. 540 m² erweitert.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan-Entwurf im Maßstab 1:500 ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Er ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Zusatz:

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt, dass die im Bebauungsplan Nr. 6/16 (674) - Wohnbebauung Brandenburger Straße, Verfahren nach § 13a BauGB eingezeichnete Grünfläche als Spielfläche festgesetzt wird.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

2

-

-

CDU

5

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

1

-

-

Hagen Aktiv

1

-

-

Die Linke

1

-

-

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage