08.02.2017 - 8.1 Änderung der Maßnahmenliste des Kommunalinvesti...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 08.02.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/S - Dezentraler Steuerungsdienst
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kohaupt geht auf die Vorlage ein. Erfreulicher Weise seien für den Hagener Norden die von der BV vorgeschlagenen Maßnahmen in das Förderprogramm
“Gute Schule 2020“ mit eingeflossen.
Herr Gerbersmann ergänzt, dass weitere 20 Mill. Euro aus dem Förderprogramm „KP4“ ( Konjunkturpaket 4) zur Verfügung stehen würden. Diese könnten eingesetzt werden, wenn bei den Maßnahmen “Gute Schule 2020“ unerwartete Mehrkosten entstehen würden. Da die Fördermittel bis Ende 2020 ausgegeben sein müssten, müssen bis dahin auch alle Maßnahmen umgesetzt worden sein.
Herr Gerbersmann hebt hervor, dass durch die finanzielle Förderung an allen Hagener Schulen die seit Jahren notwendigen Maßnahmen umgesetzt werden könnten. Alle Schulen würden durch das Schulamtzusätzlich darüber informiert, dass sie wichtige noch ausstehende Maßnahmen beantragen könnten.
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Maßnahmenliste nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (sog. KP III), die als Anlage 1 Bestandteil dieser Vorlage ist.
Der Rat der Stadt nimmt die Verschiebung der in der Anlage 1 „orange“ hinterlegten Maßnahmen an Schulen in das Förderprogramm “Gute Schule 2020“ zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt beschließt grundsätzlich die Liste der Maßnahmen, die aus dem Förderprogramm “Gute Schule 2020“ finanziert werden sollen, die als Anlage 2 Bestandteil dieser Vorlage ist.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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58,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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46,4 kB
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