18.10.2017 - 5.2 Verwendung der bezirksbezogenen Mittel nach § 3...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dahme stellt die vorliegenden Anträge der Reihe nach vor. Einzelne Fragen werden ausreichend beantwortet, sodass wie folgt beschlossen wird:

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl stellt aus ihren bezirksbezogenen Mitteln

für das Jahr 2017 einen Betrag in Höhe von 3.130,00 Euro für folgende

Verwendungszwecke zur Verfügung:

 

1

Stiftung Haus Dahl

Herstellung und Errichtung eines Panoramaschildes auf der Böllinger Höhe in Hagen-Dahl

1.180,00

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

3

 

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

-

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

FDP

-

 

 

AfD

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

2

Förderverein der Astrid-Lindgren-Schule

Präventionsprojekt Mein Körper gehört mir

600,00

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

3

 

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

-

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

FDP

-

 

 

AfD

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

3

Kath. Kirchengemeinde Herz-Jesu, Eilpe

Anschaffung von Moderationstafeln

615,00

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

3

 

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

-

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

FDP

-

 

 

AfD

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

4

Fachbereich Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen / Wirtschaftsbetrieb Hagen

Zusätzliche Anschaffung von Pfosten und Schildern Kein Hundekot+ Schilder Zusatzhinweis

735,00

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

2

 

1

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

-

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

FDP

-

 

 

AfD

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

Die Zuschüsse werden bis zum 08.12.2017 befristet.

Die Umsetzung der Maßnahmen und das Abrufen der Zuschüsse sind

durch Vorlage der Verwendungsnachweise bis dahin sicherzustellen.

Ansonsten gelten die Zuschüsse als widerrufen. 

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Anlagen

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