13.09.2017 - 6.2 Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 13.09.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Christina Ott
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Dahme eröffnet den Tagesordnungspunkt und macht auf den Punkt 1 im Teil II des Beschlussvorschlages aufmerksam, wonach die Kosten des Rettungsdienstes durch die Rettungsdienstgebühren refinanziert werden und somit nicht den städtischen Haushalt belasten.
Darüber hinaus weist Herr Dahme auf die im Rettungsdienstbedarfsplan (siehe Punkt 2.9 auf Seite 21) geschilderte Notwendigkeit der Einrichtung einer 24 Stunden Rettungswache und der damit verbundenen Anbaumaßnahme am Gerätehaus hin, um eine flächendeckende Versorgung der Bürger im Hagener Süden gewährleisten zu können.
Herr Neuhaus fügt hinzu, dass aufgrund dieser Notwendigkeit ein zusätzlicher Rettungswagen in Betrieb genommen wurde und dafür ein entsprechender Anbau notwendig sei.
Weitere Erörterungsbedarfe ergeben sich nicht, sodass Herr Dahme über die Vorlage abstimmen lässt.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
I.Sachentscheidung:
1. Der Rettungsdienstbedarfsplan 2017 für die Stadt Hagen (siehe Anlage 1) wird beschlossen.
2. Die festgelegten Schutzziele werden bestätigt.
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kostenträger im Gesundheitswesen von der Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes in der Stadt Hagen überzeugt sind und die in dieser Vorlage dargelegten personellen, organisatorischen und technischen Veränderungen refinanzieren werden.
4. Zur Umsetzung des fortgeschriebenen Rettungsdienstbedarfsplanes ist es erforderlich, für den Stellenplan 2018/2019 Stellen wie folgt einzurichten.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, bestehende Verträge mit den Hilfsorganisationen für die rettungsdienstlichen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu erweitern.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der im Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesenen Ziele mittels personeller,
organisatorischer und technischer Maßnahmen umzusetzen und den Rettungsdienst der Stadt Hagen weiter zu entwickeln.
II.Refinanzierung
1. Die Kosten des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstbedarfsplan werden durch die Rettungsdienstgebühren refinanziert (TP1270).
2. Die Aufwendungen für die Besetzung von Rettungswagen bzw. Krankentransportwagen durch die gemeinnützigen Hilfsorganisationen fließen in der vollen Höhe in die Gebührenkalkulation ein..
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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252,3 kB
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