03.05.2017 - 6 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung

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Wortprotokoll

a)

Frau Buczek möchte wissen, ob die Möglichkeit bestehe, Fahrzeuge durch eine zusätzliche Beschilderung auf die querenden Fußgänger am neu gestalteten Übergang am Kaufpark auf der Eilper Straße aufmerksam zu machen.  So sei sie bereits mehrfach von zwei älteren Damen angesprochen worden, dass viele Fahrzeuge nicht anhalten würden. Auch sie selbst habe die Erfahrung schon öfter machen müssen.

 

Herr Huyeng teilt dazu mit, dass es sich dort nur um eine Querungshilfe handelt, die Mittelinsel also dazu beitrage, dass der Fußgänger sicher über die Straße kommen kann. Der Fußgänger habe aber keinen Vorrang, wie zum Beispiel bei einem Zebrastreifen. Dies würde ein Schild jedoch suggerieren, was Missverständnisse zwischen Fußgänger und Autofahrer zur Folge habe und vor allem für Kinder besonders gefährlich werden kann.

 

Frau Buczek vertritt die Auffassung, dass man direkt einen Zebrastreifen hätte einplanen sollen. So sei doch gewollt, dass die Menschen genau an dieser Stelle die Straße überqueren.

 

Dies, so Herr Dahme, sei von der Verkehrsbehörde bereits zu Beginn der Planungen abgelehnt worden. So würde sich dadurch eine Stausituation ergeben, die sicher auch nicht gewollt sei. Darüber hinaus müsse man fairerweise sagen, auch wenn nicht jeder Autofahrer anhalte, habe sich die Situation weitaus besser entwickelt, als es noch vor dem Umbau war.

 

Herr Bleicker bietet an, die zur damaligen Entscheidung führende fachliche Stellungnahme der Verwaltung nochmals anfordern zu können.

 

b)

Weiter berichtet Frau Buczek über Graffiti-Schmierereien sowohl an der Brücke Eilper Tor als auch am Volmeabstieg Richtung Holthausen. Insbesondere die Bemalung am Eilper Tor sei abscheulich, was vermutlich zum Gelände der Bahn gehöre. So bittet sie um entsprechende Weitergabe an den zuständigen Eigentümer.

 

Herr Huyeng informiert dazu, dass dies ein gesellschaftliches Problem sei, wie mit Eigentum anderer Menschen umgegangen werde. Zuständig sei der Eigentümer, der aber nicht zur Beseitigung verpflichtet werden könne.

 

Frau Opitz berichtet in diesem Zusammenhang über eine Bezirksvertretung der Stadt Düsseldorf, die Graffiti von beauftragten Künstlern legal auf Elektrohäuschen anbringen lassen habe. Hier könne man sich doch einmal Informationen einholen, ob dies für Eilpe auch eine Option sein könnte.

 

Herr Schulz informiert über eine solche Aktion an der Oberhagener Brücke. Zwar gebe es unter den Sprayern so eine Art Ehrenkodex, ein bereits vorhandenes Graffiti nicht zu übermalen. Doch mit der Zeit verblassen auch die legal angebrachten Graffitis, sodass auch dies, seiner Auffassung nach,  keiner wirklichen Verbesserung diene.

 

c)

Frau Buczek möchte wissen, ob es für den alten Aldi-Markt bereits einen Nachmieter oder Ähnliches gebe.

Bisher, so Herr Bleicker, gebe es noch keine Informationen.

 

Herr Dahme fügt hinzu, dass der Bauträger A+H den Komplex gekauft zu haben scheint und dies sicher nicht ohne Perspektive passiert sei.

 

d)

Herr Neuhaus bittet den Wirtschaftsbetrieb bis zur kommenden Sitzung um Vorschläge, welche Möglichkeiten es neben der Ersatzbeschaffung eines neuen Spielgerätes gebe, den Kinderspielplatz Priorei weiter aufzuwerten. Damit noch in diesem Jahr die dafür notwendigen Arbeiten abgeschlossen werden können, sei ein entsprechender Beschluss in der nächsten Sitzung erforderlich.

 

e)

Herr Dahme pflichtet Herrn Neuhaus hinsichtlich seiner Bitte bei. Darüber hinaus bittet er die Verwaltung um Mitteilung bis zur kommenden Sitzung, welche Straßenabschnitte dringend instand gesetzt werden müssen sowie um die entsprechenden Kosten dazu.

Darüber hinaus werden keine Fragen gestellt.

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