05.12.2017 - 6.1 Bebauungsplan Nr. 3/18 (681) Wohnbebauung Fleye...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 05.12.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Hinweis der Schriftführerin:
Die Vorlage 1133/2017 zu diesem Tagesordnungspunkt ist als Tischvorlage ausgelegt und als Anlage 2 Gegenstand der Niederschrift.
Herr Quardt geht ausführlich auf die Gründe ein, durch welche die Verwaltung dieses Einleitungsverfahren vorschlägt. Er und Herr Grothe stellen jedoch klar, dass selbst mit einem Bebauungsplan für dieses Gebiet ein Abriss des alten Gebäudes sowie ein Neubau nicht verhindert werden könne. Es werde vielmehr versucht, Rechtssicherheit zu schaffen sowie eine für diesen Bereich verträgliche Bauweise für alle Betroffenen.
Eine Verständnisfrage von Frau Kingreen zum beigefügten Plan wird von Herrn Grothe beantwortet.
Herr Schmidt befürwortet ausdrücklich das Vorgehen der Verwaltung und wünscht sich auch weiterhin ein positives Erscheinungsbild des gesamten Straßenzuges.
Herr Quardt stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/18 (681) „Wohnbebauung Fleyer Straße - nördl. Einmündung Steubenstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Die Plangebietsgrenze umfasst die bebauten Grundstücke beiderseits der Fleyer Straße in etwa ab der Einmündung der Steubenstraße bis zum Beginn der Kleingartenanlage Loxbaum.
Die genaue Plangebietsgrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.
Nächster Verfahrensschritt:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im 2. Quartal 2018.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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589,1 kB
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