07.11.2017 - 2 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

a)Frau H., Mitglied des Lenkungskreises „Soziale Stadt Wehringhausen“ fragt, warum in dieser Sitzung schon unter dem TOP I.4.3 über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gesprochen werde, obwohl im Lenkungskreis am 04.09.2017 der Beschluss gefasst wurde, dass das Quartiersmanagement zu einem öffentlichen Termin zur Absicht der GWG einladen solle. Dies sei noch nicht geschehen. Sie bittet um Aufklärung.

 

Herr Grothe erklärt, dass es wohl Absicht der SPD-Fraktion sei, aus Vorsorgegründen, der Stadt die Möglichkeit zu geben, Herr des Verfahrens zu sein, ohne dass eine spezielle Absicht vorliege. Dieser Vorschlag sei wohl als Signal der Politik zu verstehen, dass die Bürger und die Politik mit in die Planungen einbezogen werden sollen.

 

Diese Absicht wird von Herrn Wetzel bestätigt, da in dem genannten Bereich erhebliche Veränderungen stattfinden sollen.

Herr Grothe sagt zu, das zu erwartende Konzept der GWG für dieses Quartier dem Lenkungskreis vorzustellen.

 

b)Frau L. berichtet von einem in ihrer Nachbarschaft geplanten Bauvorhaben, welches sich nicht in die Umgebung einfügen würde, sondern, sollt es realisiert werden, auch ihr Grundstück verschatten werde. Sie fragt, wer ihr helfen könne, dass ihre nachbarschaftlichen Bedürfnisse in alle Richtungen berücksichtigt werden. Weiter möchte sie wissen, ob von ihr und der betroffenen Nachbarschaft ein Bebauungsplanverfahren für diesen Bereich beantragt werden könne.

 

Hinweis der Schriftführerin:

Die gestellten Fragen sind schriftlich, gemeinsam mit einer Unterschriftenliste, dem Bezirksbürgermeister übergeben worden und sind als Anlage 1 Gegenstand der Niederschrift.

 

Herr Grothe teilt mit, dass von Seiten der Politik eine Bauleitplanung beantragt werden könne. Die Beantragung einer Bebauung nach § 34 BauGB habe zwar einen weiter gefassten Spielraum, sei jedoch nicht als willkürlich zu bezeichnen. Die Bebauung müsse sich auch dann nach Art, Maß und Art der Nutzung in die Umgebung einpassen.

 

Frau L. begründet den Begriff „willkürlich“ damit, dass vor einigen Jahren ein gleiches Bauvorhaben an ähnlicher Stelle abgelehnt wurde, das von einer Privatperson gestellt wurde.

 

Herr Grothe verweist in seinen Ausführungen auf einen bereits beantworteten Brief und teilt nochmals mit, dass ein Bebauungsplanverfahren nur von Seiten der Politik beantragt werden könne.

Weiter informiert Herr Grothe darüber, dass mit dem Antragsteller die Pläne noch zu diskutieren seien. Er sei jedoch nicht auf dem aktuellen Stand des Verfahrens.

 

Herr Quardt sagt zu, dieses Thema interfraktionell zu diskutieren, jedoch heute zu keiner Entscheidung kommen zu können. Die Betroffenen werden entsprechend informiert.

 

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Anlagen