26.09.2017 - 8.1 Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Berichterstatter: Herr Lenke

 

Herr Lenke führt aus, dass es sich um umfangreiche Maßnahmen handelt, die jedoch dringend notwendig seien, um einen bedarfsgerechten Rettungsdienst aufrechtzuerhalten. Die Finanzierung sei mit den Kostenträgern bereits abgestimmt. Er werde von seinen Kollegen vom Rettungsdienst Frau Dr. Hoffmann und Herrn Knutzen begleitet, die auch für Fragen zur Verfügung stehen.

 

Herr Häßner möchte wissen, ob die Zunahme der Einsätze in den letzten 10 Jahren um 22,4 % aus eventuellen Missbräuchen resultiere.

 

Herr Lenke erwidert, dass aufgrund der Notrufe verschiedene Gegebenheiten abgefragt werden. Sollte nicht zu erkennen sein, dass es nicht um eine Gefahrenlage gehe, stehe die Personenrettung im Vordergrund und der Einsatz werde gefahren.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

I.Sachentscheidung:

 

1. Der Rettungsdienstbedarfsplan 2017 für die Stadt Hagen (siehe Anlage 1) wird beschlossen.

 

2. Die festgelegten Schutzziele werden bestätigt.

 

3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kostenträger im Gesundheitswesen von der Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes in der Stadt Hagen überzeugt sind und die in dieser Vorlage dargelegten personellen, organisatorischen und technischen Veränderungen refinanzieren werden.

 

4. Zur Umsetzung des fortgeschriebenen Rettungsdienstbedarfsplanes ist es erforderlich,r den Stellenplan 2018/2019 Stellen wie folgt einzurichten.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, bestehende Verträge mit den Hilfsorganisationen für die rettungsdienstlichen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu erweitern.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der im Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesenen Ziele mittels personeller,

 

organisatorischer und technischer Maßnahmen umzusetzen und den Rettungsdienst der Stadt Hagen weiter zu entwickeln.

 

 

II.Refinanzierung

1. Die Kosten des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstbedarfsplan werden durch die Rettungsdienstgebühren refinanziert (TP1270).

 

2. Die Aufwendungen für die Besetzung von Rettungswagen bzw. Krankentransportwagen durch die gemeinnützigen Hilfsorganisationen fließen in der vollen Höhe in die Gebührenkalkulation ein..

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

6

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

-

-

-

Die Linke.

1

 

 

AfD

1

 

 

Parteilos

-

-

-

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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