07.02.2017 - 10.2 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Erneuerung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Grothe teilt mit, dass durch die Erneuerung der Verwaltungshochhausfassade energetische Einsparungen in Höhe von jährlich 36.000 € zu erwarten seien. Da die Stadt Hagen einen 10 %igen Anteil der Sanierungskosten selbst tragen muss, würde dies zur Amortisierung beitragen. Er verweist darauf, dass es sich in der Vorlage nur um eine Kostenschätzung handelt.

 

Die Maßnahme sei nötig und sinnvoll, da das Gebäude mindestens weitere 50 Jahre genutzt werden solle und auch zur Imageaufbesserung der Stadt dienen werde.

 

Herr Quardt lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erneuerung der Fassade am Rathaus I im Rahmen des KInvFG durchzuführen. Dabei werden mittlere Kosten in Höhe von 4,56 Mio. € zugrunde gelegt.

 

  1. Der Vergabe der Generalplanungsleistung zur Fassadenerneuerung gemäß VgV und der Vergabe der VOB-Leistungen für die Gewerke Fenster und Fassade wird zugestimmt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

6

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke.

1

 

 

AfD

1

 

 

Parteilos

 

 

1

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

18

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=2825&TOLFDNR=242024&selfaction=print