21.06.2005 - 10 Bebauungsplan Nr. 4/01 (531) Turmstraße / Auf d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 21.06.2005
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:07
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
a)
Der
Rat der Stadt Hagen beschließt die Verkleinerung des Plangebietes.
b)
Der
Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und
privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen zurück bzw.
entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen
in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage
Gegenstand der Niederschrift.
c)
Der
Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem
Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 4/01 (531) Turmstraße/Auf der Heide, mit
den in der Vorlage beschriebenen geringfügigen Änderungen/Ergänzungen und die
Begründung vom 30.05.2005 einschließlich des Landschaftspflegerischen Beitrages
und Grüngestaltung vom 18.05.05 gemäß
§ 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S
2141), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetztes vom 24.06.2004 (BGBL. I S
1359) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1
BauGB und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) in der
z.Z. gültigen Fassung als Satzung.
Die Begründung vom 30.05.2005 und der
Landschaftspflegerische Beitrag und Grüngestaltung vom 18.05.2005 sind Anlage
dieser Vorlage.
Geltungsbereich
Das
Plangebiet umfasst die Grundstücke mit folgenden Flurbezeichnungen :
Gemarkung
Boele, Flur 20 die Flurstücke mit den Nummern 1 (teilweise), 2, 3, 161 und 196.
In
dem im Sitzungssaal aufgehängten Bebauungsplanentwurf ist das Plangebiet eindeutig
dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
