21.06.2005 - 18 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/05 (570) ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Schädel trägt auf die Frage von Herrn Erlmann vor, der Rat habe 2000 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einstimmig abgelehnt. Sobald ein entsprechender Antrag auf Einleitung eines Verfahrens gestellt werde, sei die Verwaltung gesetzlich gehalten, für die Politik einen Antrag aufzuarbeiten und einen Beschluss herbeizuführen. An der Sachlage habe sich nichts geändert. Frau Kuschel-Eisermann trägt vor, die CDU-Fraktion werde zustimmen, die Eichen seien im Verfahren festzusetzen.

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Beschluss:

Dem Antrag des Grundstückeigentümers auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/05 (570) "Am Waldesrand"  gemäß §12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.

 

 

Geltungsbereich:

 

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan liegt im Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Hagen, Flur 6 und umfasst das Flurstück 400 vollständig.

 

In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

 6

Dagegen:

 8

Enthaltungen:

 0

 

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