21.06.2005 - 16 Bebauungsplanentwurf Nr. 3/84 (412) Eckesey-Süd...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Grzeschista erklärt anhand der im Planbereich befindlichen Spedition, die Planung könne ein Eingriff in Werte und damit auf Verhandlungen mit Banken etc. darstellen und betont die Verantwortung der Politik in dem Zusammenhang. Herr Schädel erläutert, alle Betriebe unterliegen dem Bestandschutz. In dem Zusammenhang sollen zukünftig Radwege realisiert werden, so dass der städt. Wille langfristig zu erkennen sei.

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Beschluss:

a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 u. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Teilung des Plangebietes in den verbleibenden Teil 1 und den auszuklammernden Teil 2.

 

c) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Verfahrens zur teilweisen Aufhebung der Fluchtlinienpläne "Bebauungsplan der Gemeinde Eckesey Blatt 20 (119) (Eckeseyer Straße)" und "Fluchtlinienplan der Eckeseyer Straße (Bebauungsplan I Straße I 12 a und I 12 b)". 

 

d) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden geänderten Bebauungsplanentwurf Nr. 3/84 (412) Teil 1 Eckesey-Süd nebst der Begründung vom 01.06.2005 nach §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S.2441) i. V. mit § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.

 

Die Sitzungsvorlage einschließlich der Begründung vom 01.06.2005 werden Bestandteil des Beschlussses und sind als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen