21.06.2005 - 8 Bebauungsplan Nr. 8/01 (535),Teil 1 - Ortskern ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Breddermann bezweifelt die Notwendigkeit des Wendehammers und verweist auf die Anregung der kath. Kirche, der historische Mittelpunkt befinde sich an der Kirche. Darüber hinaus sei eine Bepflanzung mit heimischen Arten durchzuführen. Es stelle sich die  Frage nach dem Einsatz von Pflüsterasphalt. Herr Schädel erläutert, bei Planungen sei das Regelwerk technischer Richtlinien (Wendehammern als Standard in Sackgassen) anzuwenden. Bei der Ortsumgehung sei Pflüsterasphalt eingesetzt worden. Die Wirkung entfalte sich erst ab einer Geschwindigkeit von 60 km/h, daher sei dies hier nicht aufgenommen worden. Die Pflanzung richte sich nach dem Biotoptyp. Hinsichtlich der Diskussion über den historischen Mittelpunkt solle das Zusammenwachsen der Bereiche und dadurch eine Stärkung des Ortskernes erreicht werden. Im Landschaftsbeirat seien viele Fragen zur Planung sowie rechtlicher Natur nach Aussage von Herrn Blauscheck unbeantwortet geblieben, so dass eine Ablehnung erfolgt sei. Herr Schädel erläutert, die Verwaltung habe abgewogen und einen Beschlussvorschlag unterbreitet, wobei Belange auch anders als in der Fachbehörde bewertet worden seien. Herr Erlmann verweist auf den Zusatzbeschluss der BV Nord.

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Beschluss:

Zu a)     Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentli­chen und pri­vaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentli­cher Be­lange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stel­lung­nahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellung­nahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.

Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Ge­genstand der Niederschrift.

 

 

Zu b)     Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu die­sem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 8/01 (535), Teil 1 – Ortskern Boele / Hilgenland -, mit den in der Vorlage beschriebenen geringfügigen Än­derungen /Ergänzungen und die Begründung vom 02.05.2005 einschl. des Erläuterungsbe­richtes zum Grünordnungsplan gemäß § 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Be­kanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl.IS.2141), zuletzt geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S.1359) in Verbindung mit den Überlei­tungs­vorschriften des § 244 Abs.2 Satz 1 BauGB und der Gemeindeord­nung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Sat­zung.

Die Begründung vom 02.05.2005  und der Erläuterungsbericht zum Grünord­nungsplan sind Anlage dieser Verwaltungsvorlage.

 

 

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet umfasst die Fläche zwischen der Dortmunder Straße (einschl.), der Schwerter Straße und der Straße Hilgenland (einschl.) sowie der Straßenbe­grenzungslinie der Ortsumgehung Boele, Teil 2.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.

 

 

Zusatz:

 

Die Verwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass im Rahmen der ordnungsrechtlichen Möglichkeiten weiterhin entsprechende Brauchtums- und Vereinsveranstaltungen stattfinden können.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   1