14.04.2005 - 16 Satzung nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB E...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Zusätze:
- Verfasser : Strähler, Christian
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 14.04.2005
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Britta Wimpelberg
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Strähler führt aus,
der Bereich sei aus dem FNP entwickelt worden, ein Teilbereich von ca. 3.000 m²
befinde sich im Landschaftsschutzgebiet. Herr Warmeling sieht keinen
weiteren Bedarf für Wohnbebauung und spricht sich dagegen aus. Herr
Blauscheck befürchtet, die Bebauung werde weiter um sich greifen und weist
darauf hin, dass die Obstbaumpflanzung mit öffentlichen Mitteln finanziert
worden sei und daher mit Schutzstatus versehen sei.
Beschluss:
Der Rat
der Stadt beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung einer
Satzung nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der Satzung wird begrenzt:
-
im
Norden durch die nördliche Grenze der Flurstücke 224, 223 und 221 (Flur 2),
-
im
Osten durch die westliche Grenze des Ergster Weges,
-
im
Süden durch eine Linie, die im Abstand von 5 m parallel zur südlichen Grenze
des Flurstückes 247 verläuft, und der südlichen Grenze des Flurstückes 248,
-
im
Westen durch die westliche Grenze der Flurstücke 248, von da durch eine Linie
im Abstand von 4 m parallel zur westlichen Grenze des Flurstückes 214 bis zum
Flurstück 1, durch die südwestliche und nordwestliche Grenze des Flurstückes 1,
durch die südwestlichen Grenzen der Flurstücke 431 und 687, sowie durch die
nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 687 und 774 unter Einschluss des Teiles
des Flurstückes 686, der zwischen den Flurstücken 687 und 774 liegt (Flur 1),
durch die nordöstlichen Grundstücksgrenzen der
Flurstücke 774, 775 und 253 (Flur 1), nördlich der Straße
Lichtentenböcken durch die nordwestlichen Grundstücksgrenzen der
Flurstücke 236, 800 und 224 (Flur 2).
In dem im
Anhang und im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig
dargestellt. Der ausgehängte Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des
Beschlusses.
