04.05.2017 - 2.1 Bericht zur Haushaltslage

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Gerbersmann erläutert den Bericht zur Haushaltslage samt Controlling-Berichten.

Als Kernpunkt stellt er heraus, dass das Defizit im Jahresergebnis 2016 in Höhe von etwa 12,8 Mio. Euro etwa 700.000 Euro geringer ausfällt als geplant. Zwei wesentliche  Punkte hätten eine weitere Verbesserung verhindert:  Im letzten Gewerbesteuerlauf habe es eine größere Abmeldung gegeben, sodass der Abschluss im Gewerbesteuerbereich 1,1 Mio. Euro schlechter als geplant gewesen sei.

Weiterhin sei aufgrund von Änderungen durch das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz eine ungeplante Zuführung zu den Beihilfe-Rückstellungen in Höhe von 6,4 Mio. Euro erforderlich geworden.

Für 2017 gehe er derzeit davon aus, dass die Ziele im Haushalt und im HSP erreicht werden können.

 

Herr König hält die Formulierung auf Seite 2 des Controlling-Berichtes über das vorläufige Rechnungsergebnis 2016, dass die Verschiebung des Haushaltsausgleiches von 2016 auf 2017 von der Bezirksregierung genehmigt worden sei, für weit interpretiert; diese Genehmigung hätte es nicht gegeben.

Hinsichtlich der Diskussionen, dass das Land die Kommunen nicht ausreichend unterstütze, verweist er auf Seite 6 des Berichtes. Demnach habe es 2016 252,3 Mio. Euro Landeszuschüsse gegeben; dies sei mit 38,2 % der Einnahmen der größte Anteil im städtischen Haushalt.

Dem Bericht sei zu entnehmen, dass die Maßnahmen zum Rückbau von Überstunden und Resturlaub nicht so, wie im HSP vorgesehen, realisiert werden konnten; hier müsse nachgearbeitet werden.

Bezüglich der Bewertung des Straßenvermögens möchte er wissen, wie weit das Verfahren zur Neubewertung fortgeschritten sei und welche Haushaltsauswirkungen dadurch zu erwarten seien.

Unter Bezugnahme auf die auf Seite 11 aufgeführten Rettungsdienstgebühren fragt er, ob der Ansatz im Haushaltsplan die tatsächlichen oder die möglichen Einnahmen seien. Nach seinen Kenntnissen bestünden weiterhin Rückstände im zweistelligen Millionenbereich, die auch nicht, wie in der Vergangenheit angekündigt, bis Sommer 2017 abgearbeitet werden könnten.

Hinsichtlich der Flüchtlingskosten gehe der Kämmerer davon aus, dass die Erstattungen des Landes auskömmlich seien; belegt werden könne dies jedoch nicht. Perspektivisch seien belastbare Zahlen erforderlich.

Im HSP-Controlling-Bericht über die Konsolidierungsbeiträge 2016 und die Prognose 2021 sei dargestellt worden, dass die Sparkasse im Jahr 2016 eine Übererfüllung ihres Konsolidierungsbeitrages geleistet habe. Dies sei positiv; für die Zukunft sehe er  bezüglich der Sparkasse die Maßnahmen aber als zu optimistisch dargestellt.

 

Herr Gerbersmann räumt ein, dass hinsichtlich der Formulierung auf Seite 2 des Controlling-Berichtes ein „nicht“ fehle und es entsprechend dem enthaltenen „nicht dargestellt“ am Satzende „nicht genehmigt“ heißen müsste.

Im Falle von Abwertungen beim Straßenvermögen soll mit der Bezirksregierung Arnsberg abgestimmt werden, dass diese nicht im Jahr der Abwertung ergebniswirksam gebucht werden müssten. Dies hätte dann zunächst keine Konsequenzen im Ergebnis, hinsichtlich des gesunkenen Eigenkapitals jedoch in der Bilanz. Nach Ablauf des Stärkungspaktgesetzes würde dies ab dem Jahr 2021 dazu führen, dass - verteilt auf zehn Jahre - ein höherer  Schuldenanteil abgebaut werden müsste.

Sofern die Abstimmung mit der Bezirksregierung nicht wie gewünscht erfolgen könne, fände dies im Buchungsjahr einen Niederschlag im Ergebnisbereich.

 

Frau Schmitz berichtet, dass nach der Neubefahrung der Straßen Auswertungen durch eine externe Firma erfolgt seien. Diese hätten sich über etwa zwei bis drei Monate erstreckt und seien inzwischen abgeschlossen. Dem WBH liege somit die Grundlage für eine Neubewertung vor. 

Die weiteren Schritte seien gemeinsam mit dem Fachbereich Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen sowie dem Rechnungsprüfungsamt besprochen worden.

Zunächst werde man die Straßen hinsichtlich der Straßenart und Abschreibungsdauer clustern. Für die Wertbestimmung müssten dann durchschnittliche Quadratmeterpreise ermittelt werden. Zielsetzung sei derzeit, die Neubewertung des Straßenvermögens anhand dieser Grundlagen bis zum 01.01.2018 abgeschlossen zu haben.

 

Herr Gerbersmann teilt hinsichtlich der Rettungsdienstgebühren mit, dass auf Seite 11 des Berichtes dargestellt sei, was den Krankenkassen berechnet worden sei oder werden soll.

Bezüglich der Rückstände sei es das Ziel, diese im Wesentlichen bis zum Ende des Jahres 2017 abzubauen; es sei auch ein enges Controlling aufgestellt worden.

Hinsichtlich der Flüchtlingskosten sei es Ziel der Verwaltung, im Laufe des Jahres Aussagen zu den tatsächlichen Kosten treffen zu können. Im Bereich der unmittelbaren Hilfeleistungen sei dies einfach, im Bereich indirekter Faktoren wie Kitas oder Schulen komplizierter.

Die Sparkasse betreffend gebe es bezogen auf das HSP bis zum Jahr 2021 sowohl Risiken als auch Chancen.  Er rate dazu, die Prognosen von Jahr zu Jahr zu beurteilen und keine vorschnellen Ersatzmaßnahmen zu planen, die dann aufgrund der Regeln des Stärkungspaktgesetzes nicht mehr zurückgenommen werden könnten.

Aus diesem Grunde könnten auch nicht, wie vom Unternehmerrat vorgeschlagen, Gewerbesteuersenkungen durchgeführt werden, ohne die Konsolidierungsmaßnahme adäquat zu ersetzen.

 

Herr Röspel empfiehlt, dem Vorschlag von Herrn Gerbersmann hinsichtlich der Sparkasse zu folgen.

Hinsichtlich des Berichtswesens zum 1. Quartal 2017 äußert er sich erfreut über das Plus in Höhe von knapp 75.000 Euro. Er möchte wissen, ob es Konsolidierungsmaßnahmen gebe, die das Planziel 2017 voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erreichen, und führt dazu die Stichworte „Anpassung der Parkgebühren“, „Abbau von Mehrfachbeschäftigten bei Theater und Musikschule“ sowie „Zusammenlegung Führerschein- und Kfz-Stelle“ an.

Weiterhin wünscht er Sachstandsinformationen zur Einführung der Energie- und Bewirtschaftungsumlage.

Bezüglich der Maßnahmen, die das Planziel 2017 übererfüllen, geht er auf  Nummer 15_61.001 (Zusätzliche Verkaufserlöse bei Grundstücken durch die Einstellung von Bauleitplanern) ein.

Dort sei vermerkt, dass durch den Verwaltungsvorstand im Jahr 2015 entschieden worden sei, den Personalbestand um zwei zusätzliche Bauleitplaner zu erweitern, um die Erträge zu erhöhen.

Seit dem 01.01.2017 sei eine Stelle unbesetzt und eine Neubesetzung nicht geplant. Er möchte wissen, warum keine Neubesetzung erfolgen solle.

 

Herr Gerbersmann teilt hinsichtlich der Parkgebühren mit, dass die erfolgte Erhöhung finanziell nicht so ertragreich wie erhofft gewesen sei; ursächlich sei vermutlich ein verändertes Parkverhalten. 

Zu den Punkten „Mehrfachbeschäftigungen von Musikschullehrern“, „Zusammenlegung Führerschein- und Kfz-Stelle“  und „Zusätzliche Bauleitplaner“ würde die Verwaltung schriftlich berichten.

Zur Energie- und Bewirtschaftungsumlage habe das Finanzamt umfangreiche Nachfragen gehabt. Die erforderlichen Nacherhebungen habe das Servicezentrum Sport im März erledigt. 

 

Herr Grothe informiert darüber, dass beide Bauleitplanerinnen befristete Stellen hatten. Eine von ihnen habe zwischenzeitlich eine Stelle in Heimatnähe angenommen. Mit der Personalverwaltung sei vereinbart worden, dass die Stelle nicht wieder besetzt, aber dafür die andere Mitarbeiterin fest eingestellt werde. Sofern der Haupt- und Finanzausschuss der Auffassung sei, dass zur Generierung von Erträgen wieder eine zweite Kraft eingestellt werden sollte, würde er das befürworten.

 

Herr König äußert nochmals sein Unverständnis hinsichtlich des verzögerten Rückständeabbaus bei den Rettungsdienstgebühren.

An Herrn Gerbersmann gewandt merkt er an, dass Steuersenkungen nicht durch den Unternehmerrat erfunden, sondern auch Bestandteil des Zukunftsperspektivpapieres der CDU seien.

Hinsichtlich der erhöhten Parkgebühren merkt er an, dass dabei nicht nur die Einnahmesituation, sondern auch die Auswirkung auf die Attraktivität der Innenstadt berücksichtigt werden müsse.

 

Herr Huyeng erläutert hinsichtlich der Abarbeitung der Rückstände bei den Rettungsdienstgebühren, dass verschiedene Maßnahmen ergriffen worden seien. Es seien Mitarbeiter hinzugekommen, Schulungen durchgeführt und ein neues EDV-Programm eingeführt worden. Derzeit werden je Woche etwa 400.000 Euro Gebühren eingefordert. Die bearbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden ihr Bestes geben.

 

Herr Dr. Ramrath fragt hinsichtlich der Neubewertung von Verkehrsflächen, ob auch die unbebauten Nebenflächen, die keinen Abschreibungen unterlägen, mit einbezogen würden. In der NKF-Anfangsbilanz seien viele Flächen nicht oder erst nachträglich aufgenommen worden.

Eventuell ließen sich bei solchen Flächen Bewertungsspielräume ausschöpfen.

Hinsichtlich der Steuersenkungen habe Herr Gerbersmann  lediglich richtiggestellt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen derzeit keine Steuersenkungen zuließen.  Um aus der Negativspirale herauszukommen, sei eine nachhaltige weitere Konsolidierung, die kommunalwirtschaftliche Basis und eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen erforderlich.

Entsprechende Vorstöße an das Land, auch über den RVR, habe es gegeben. Das Ruhrgebiet habe sich zu einer Hochsteuerzone entwickelt, was langfristig höchst problematisch sei.

 

Herr Gerbersmann stellt klar, dass er mit seinem Beitrag gemeint habe, dass das Ziel, Steuern zu senken, nicht falsch sei, wenn es finanziell machbar sei. Selbst bei einer positiven Gewerbesteuerentwicklung könnten im Folgejahr keine Steuern gesenkt werden, da nach den Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes die Konsolidierungsmaßnahme „Erhöhung der Gewerbesteuer“ nicht ersatzlos entfallen könne, sondern durch eine andere konkrete Einspar- oder Mehreinnahmemaßnahme ausgeglichen werden müsste.

Hinsichtlich der Nebenflächen erläutert er, dass diese zwar flächenmäßig erfasst, durch einen Fehler der damals ausführenden Firma aber im Computersystem nicht mit entsprechenden Einheitswerten hinterlegt und deshalb in der Ursprungserfassung nicht berücksichtigt waren. Nebenflächen wie Bürgersteige, Parkflächen und Grünstreifen würden der Abschreibung unterliegen. Abseits der Straßen würde weder das neue noch das alte System Flächen erfassen.

 

Herr Wisotzki zeigt sich erfreut darüber, dass das Defizit nur bei  12,8 Mio. Euro liege. Man müsse aber bedenken, dass die 36 Mio. Euro Stärkungspaktmittel irgendwann entfallen würden, die Zinsentwicklung gegenwärtig günstig für den Haushalt sei, ein Verschmelzungsgewinn von 1,7 Mio. Euro enthalten sei und Grundstücke verkauft worden seien. Dies hätte insgesamt 56,3 Mio. Euro ausgemacht, die teilweise im nächsten Jahr fehlen würden.

Neben dem Stärkungspakt des Landes seien noch ein Finanzstärkungspakt und ein Schuldenschnitt für die Kommunen erforderlich.  

 

Herr Röspel regt an, dass der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die zweite Bauleitplaner-Stelle schnellstmöglich wiederzubesetzen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz bittet, im Rahmen des aktuellen Tagesordnungspunktes  „Bericht zur Haushaltslage“ keine Ausweitungen des Stellenplanes zu beschließen. Die Verwaltung würde nach Prüfung der Maßnahme zur Ratssitzung am 18.05.2017 einen kurzen Sachstandsbericht dazu abgeben.

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Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

Zur Kenntnis genommen

 

 

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Anlagen zur Vorlage