04.05.2017 - 2.2 Jahresabschluss 2016: Ermächtigungsübertragunge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat nimmt gem. § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) die in der Anlage dargestellten Übertragungen von Auszahlungsermächtigungen und Kreditermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017 zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

Zur Kenntnis genommen

 

 

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Anlagen zur Vorlage