04.05.2017 - 3.1 Antrag der AfD-Fraktion:Kita-Beiträge

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Eiche teilt hinsichtlich der Ausführungen in der Stellungnahme zu Frage 2 mit, dass nach seinen Erkenntnissen die Stadt Witten beim Steuersatz auf das Einspielergebnis ein Prozent höher liege. Er bitte die Verwaltung zu prüfen, ob gegen die Stadt Witten wegen  der vermeintlich erdrosselnden Wirkung dieses Steuersatzes Klagen erhoben worden seien und, falls ja, ob diese Erfolg gehabt hätten.

Dies würde er gerne auch in Bezug auf die Stadt Hagen wissen.

Weiterhin möchte er wissen, ob und wie die verzeichneten Verminderungen von erteilten Konzessionen ab 2018 begründet worden seien.

 

Herr Gerbersmann teilt dazu mit, dass die Fragen hinsichtlich der Stadt Witten geklärt würden.

Mit Bezug auf die Stadt Hagen könne er mitteilen, dass es in der Vergangenheit Klagen gegen die Vergnügungssteuersatzung gegeben habe; diese hätten sich aber nicht gegen die vermeintlich erdrosselnde Wirkung gerichtet.

Die befürchteten Verminderungen von erteilten Konzessionen ab 2018 würden, wie auf Seite 3 der Stellungnahme ausgeführt, durch die Änderungen des Glücksspielstaatsvertrages begründet, die  u. a. größere Abstände zwischen Spielhallen mit sich brächten. Aufgrund dadurch möglicher Steuereinbrüche seien Erhöhungen des Steuersatzes kein verlässlicher Ersatz für andere Maßnahmen; vielmehr müssten dadurch ggf. eher den dann verminderten Vergnügungssteuereinnahmen entgegengewirkt werden.

 

[Anmerkung der Verwaltung: Die Stadt Witten erhebt eine Steuer von 22 % auf das Einspielergebnis bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen. Es hat dort bisher keine Klagen gegen die Besteuerung gegeben.]

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Anlagen zur Vorlage