02.02.2017 - 5.1 Herstellung der Inhousefähigkeit des HEB hier: ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 02.02.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:08
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Thomas Brauers
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz berichtet, dass sich ein Lenkungskreis - gebildet aus den Geschäftsführungen des HEB und der EDG, dem Oberbürgermeister und dem Kämmerer - unter Einbindung des Gesellschafters Mark-E mehrere Monate intensiv mit der Sicherung und Fortführung des Kooperationsmodells mit der Stadt Dortmund zur Abfallentsorgung und der Herstellung der Inhousefähigkeit befasst habe.
Nicht immer seien die Interessenlagen gleich gewesen, aber die vorliegenden Vertragsentwürfe der Gesellschaftsverträge seien gute und zukunftsweisende Lösungsvorschläge.
Herr Dr. Bleicher teilt mit, dass ein Modell gefunden worden sei, mit dem die Abfallwirtschaft in Hagen dauerhaft gesichert werden könne. Durch die vorliegenden Entwürfe der drei Gesellschaftsverträge seien Anpassungen an das aktuelle Kommunalrecht erfolgt.
Weiterhin seien die Einflussrechte der Städte Hagen und Dortmund verstärkt worden, um im Hinblick auf die Inhousefähigkeit das Kontrollkriterium zu erfüllen. Dies betreffe im Wesentlichen die Organe der Gesellschaften. Die Gesellschafterversammlung sei zukünftig für alle Entscheidungen zuständig. Bei Grundlagengeschäften müssten deren Beschlüsse einstimmig sein. Der Aufsichtsrat werde nur noch beratende Funktion haben, aber weiterhin im gleichen Rhythmus tagen. Hinsichtlich der Geschäftsführungen soll Personenidentität herrschen.
In die Vertragsentwürfe sei auch eine Konkurrenzschutzklausel aufgenommen worden, die verhindere, dass Vertreter privater Entsorgungsunternehmen in den Organen tätig sein können.
Eine Veräußerung von Geschäftsanteilen dürfe auch nur erfolgen, wenn die Inhousefähigkeit nicht gefährdet sei.
Herr Rudel zeigt sich erfreut über das erarbeitete Ergebnis.
Beschluss:
- Der Rat der Stadt Hagen beschließt die geänderten Gesellschaftsverträge der HEB GmbH, der HUI GmbH und der HEB Service GmbH jeweils in der Fassung, die als Anlage dieser DS 1009/2016 Bestandteil der Vorlage geworden ist.
- Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses zu 1. sachgerecht oder rechtlich erforderlich sind.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
112,5 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
126,6 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
72,4 kB
|
