14.12.2017 - 5.16 Richtlinien zur Nutzung der städtischen Sportan...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Grothe erläutert die Geschichte der Energie- und Bewirtschaftungsumlage. Im April 2016 wurde die Einführung der Energie- und Bewirtschaftungsumlage durch den Rat mit 140.000,00 € für den Erwachsenenbereich der Sporttreibenden und mit 40.000,00 € in der Beteiligung der Schwimmvereine beschlossen. Die Verwaltung habe in der Folge etwas länger benötigt, um die steuerrechtliche Konsequenz zu prüfen. Das Finanzamt werte diese Gebühr als eine betriebliche Tätigkeit. Diese führe dazu, dass auf einen Teilbetrag, nämlich auf die 140.000,00 €, Mehrwertsteuerpflicht entstehe. Es werden 140.000,00 € + Mehrwertsteuer = 166.600,00 €, + 40.000,00 € für die Schwimmer (hier fällt keine Mehrwertsteuer an) insgesamt 206.600,00 € umgelegt. Neben dem Betrieb gewerblicher Art wurde mit dem SSB intensiv darüber diskutiert, inwieweit diese Umlage durch einen Solidarbeitrag zu ersetzen sei. Der Unterschied zwischen einer Umlage und einem Solidarbeitrag bestehe in der Frage der rechtlichen Würdigung. Eine Umlage sei ein Rechtsinstrument, welches sich letztendlich durch einen entsprechenden Vertrag auch einklagen lasse. Ein Solidarbeitrag sei eine freiwillige Leistung. In der Ausarbeitung dieser Unterschiede sei als gemeinsames Ergebnis mit dem SSB der Solidarbeitrag nicht als richtiges Instrument erarbeitet worden. Die Verwaltung schlägt daher vor, es bei der Umlage zu belassen.

 

Herr Gerbersmann weist darauf hin, dass über zwei bereits beschlossene HSP-Maßnahmen diskutiert wird. Sollte das Volumen in Höhe von 300.000,00 € entfallen, müsse Ersatz dargestellt werden, da das HSP einen solchen Überschuss nicht ausweise. Dies würde die getroffenen Aussagen bei der Einbringung des Haushaltes über eine schnelle Haushaltsgenehmigung und eine schnelle Haushaltsplanberatung ohne neue Sparmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger in Frage stellen. Anstelle der Energie- und Bewirtschaftungsumlage müsste dann in anderen Bereichen des Sports sowie in anderen Bereichen von Kultur und Soziales wieder neu diskutiert werden. Es sollte kein falsches Signal an die Bezirksregierung geschickt werden.

 

Herr Thieser macht deutlich, dass in der letzten Sitzung des Sport- und Freizeitausschusses (SFA) die Vergaberichtlinien und die Benutzungsordnung mit großer Mehrheit beschlossen worden sind. Er gehe davon aus, dass die im SFA vereinbarten Änderungen, Bestandteil des heutigen Beschlusses seien. Die Benutzungsordnung sei in weiblicher und in männlicher Form abzufassen. Die Ermäßigungsregelungen, welche in der Benutzungsordnung nur für Sportplätze vorgesehen seien, sollen auch für die Sporthallen gelten. Dies müsse Bestandteil des Beschlusses sein. Die Entgeltordnung wurde im SFA zweigeteilt beschlossen. Die Energie- und Bewirtschaftungsumlage wurde abgelehnt. Dieser Bereich der Entgeltordnung beinhalte erhebliche Erhöhung der Gebühren, ohne dass festgelegt wurde, dass der Verwaltung durch die Mehreinnahmen zu Gute komme. Er bittet die Verwaltung, dem SFA und dem Rat mitzuteilen, zu welchen Mehreinnahmen die beschlossene Entgeltordnung führe.

Die SPD-Fraktion hat sich grundsätzlich gegen die Sportstättennutzungsgebühr ausgesprochen und werde aus diesem Grund auch in der heutigen Sitzung dagegen stimmen. Wenn eine Gebührenordnung verabschiedet werden soll, dürften in der Vorlage nicht nur die Einnahmen aufgeführt, sondern die damit verbunden Kosten sollten ebenfalls angegeben werden. Mit der Einführung dieser Gebührenordnung werde bei der Verwaltung ein bürokratisches Monster geschaffen. Es müssten mit 144 Vereinen einzelne Verträge geschlossen werden. 204 Vereine bestehen insgesamt, 60 Vereine seien von dieser Regelung nicht betroffen. Im Frühjahr 2017 wurden Trainingszeiten erhoben. Die Trainingszeiten Ende 2017 und Anfang 2018 würden sich anders darstellen. Diese müssten neu erhoben werden, die Vereine müssen Rechnungen erhalten. Hierfür werde Personal benötigt. Widersprüche seien zu erwarten und ein Mahnwesen müsse aufgebaut werden. In der Vorlage sollte dargestellt werden, mit welchem Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung dieser Gebühr gerechnet werden sollte. Erst dann könne eingeschätzt werden, was an Konsolidierung übrig bleibe. Er fragt sich, wie die Rechnungen gestellt werden sollen, wenn in Sporthallen Sportvereine und auch Schulen Sport treiben. Würden Investitionen mit Mehrwertsteuer für Vereine und für Schulen ohne Mehrwertsteuer aufgesplittet? Einige Vereine überlegen, privatrechtliche Gesellschaften dem Verein voranzustellen, um die Vorsteuer möglich machen zu können. Wenn die Gebührenordnung so beschlossen werde, könne dies den Vereinen dann möglich gemacht werden? Diese Fragen konnten in der Sitzung des SFA nicht beantwortet werden. Er fragt, von wie vielen Schwimmern bei der Berechnung der Zahlen ausgegangen wurde?

 

Herr Grothe erklärt, dass in der Sitzung des SFA vereinbart worden sei, dass die jetzt vorliegende Benutzungsordnung nach einem halben Jahr überprüft werden soll. Es wurde vereinbart, dass es redaktionelle Änderungen geben werde. Formulierungen, welche undeutlich waren, sollen nachgebessert werden. Seitens der Verwaltung werden keine Probleme darin gesehen, wenn einem Verein eine GmbH vorangestellt werde. Er geht davon aus, dass die Umsetzung der Umlage mit bestehendem Personal erfolgen könne. Die Belegung der Hallen erfolge jedes Jahr. Er könne nicht verbindlich mitteilen, an welchen Stellen zusätzliche Aufwände entstünden.

 

Für Herrn Gerbersmann spreche nichts dagegen, wenn ein Verein mitteile, dass die Miete nicht durch den eingetragenen Verein, sondern durch eine gewerbliche Tochter des Vereins erfolge. Der Verein könne die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer geltend machen. Dies müsste nur entsprechend mitgeteilt werden. Die Nutzungszeiten änderten sich unterjährig. Dies werde von dem Servicecentrum Sport (SZS) nachgehalten. Ein Vorteil der Energie- und Bewirtschaftungsumlage liege in der Transparenz, wie wann welche Hallen genutzt werden. Dies zeige die Erfahrung aus anderen Städten. Die Einrichtung der Energie- und Bewirtschaftungsumlage führe zu einem Aufwand. Dieser Aufwand werde von der Verwaltung in weiten Teilen bereits geleistet. Die verbindliche Auskunft für das Finanzamt musste vorbereitet werden, dies war mit erheblichem Aufwand verbunden. Das Buchungssystem wurde bereits so umgestellt, dass die Rechnungen für Betriebe gewerblicher Art separiert werden können.

 

Herr Kriegel erklärt, dass die Schwimmbäder nicht Teil der Betriebe gewerblicher Art sind, weil es sich nicht um städtische Sportstätten handele, sondern bei Hagenbad liege. Die Berechnung der Umlage in Höhe von 0,85 € beziehe sich auf die Jahresrechnung 2016. Im Jahr 2016 gab es ca. 47.000 Nutzungen durch erwachsene Schwimmer.

 

Herr Gerbersmann ergänzt, dass die Umlage sinken könnte, wenn nicht mehr 47.000 Nutzer in das Schwimmbad gehen. Dies sei kein Problem, da die Stadt Hagen 3,90 € pro erwachsener Schwimmer an Hagenbad zahle. Wenn die Umlage sinke, werde daher auf der anderen Seite eingespart.

 

Herr Krippner macht deutlich, dass der Rat durchaus das Recht habe, die Vorlage zu prüfen und schließt sich den Ausführungen von Herrn Thieser an. Erst wurde vereinbart, dass 180.000,00 € erzielt werden sollten. Jetzt werden 206.000,00 € angegeben. Der Sport habe in der Vergangenheit bereits einiges geleistet, auch Kompensationsmaßnahmen. Er bittet darum, die Vorlage abzulehnen. Die Beratungen sollten bei der Haushaltsdebatte fortgeführt werden.

 

Herr Eiche spricht sich für die AfD-Fraktion gegen die Vorlage aus. Die sachlichen Argumente wurden von Herrn Thieser dargelegt. Es dürfe nicht das Risiko eingegangen werden, dass die Menschen durch die Erhöhung der Gebühren vom Sport abgehalten werden.

 

Herr Hentschel unterstützt die Ausführungen von Herrn Thieser. Von der Verwaltung habe er keine verbindlichen Aussagen erhalten.

 

Herr Gerbersmann erläutert, dass 180.000,00 € als Betrag in das HSP eingestellt worden sind. Er macht darauf aufmerksam, dass die Verwaltung die Sportvereine bei ihrer wichtigen Arbeit mit den Flüchtlingen unterstütze. Es wurden bereits 200.000,00 € zur Verfügung gestellt. Dies soll in den nächsten Jahren fortgeführt werden.

 

Herr Thieser weist darauf hin, dass die Sportanlagen der Stadt nicht nur durch Vereine, sondern vielmehr durch Kinder- und Jugendliche in den Schulen genutzt werden. Bei der Benutzungsordnung seien nicht nur redaktionelle Änderungen erforderlich. Die Ermäßigungsregelungen, welche nur für die Sportplätze in der Benutzungsordnung stehen, müssten auch für die Hallen gelten und auch so in der Benutzungsordnung formuliert werden. Aktuell gebe es lt. Stadtsportbund 19 Schwimmvereine, welche beim Stadtsportbund organisiert seien mit 5640 Schwimmerinnen und Schwimmern über 18 Jahre. Wenn die Zahl der 40.000,00 € Konsolidierungsbetrag erreicht werden sollte, bedeute dies eine erhebliche Belastung für die Schwimmerinnen und Schwimmer. Die Zahlenbasis sei labil ausgewiesen. Das Verhältnis zwischen dem Stadtsportbund und der Sportverwaltung müsste besser sein. Er bittet darum, die Gespräche über die Benutzungsordnung und auch über die anderen Fragen kontinuierlich fortzuführen, so dass es nicht zu kontroversen Auseinandersetzungen komme.

Er bittet um separate Abstimmung der einzelnen Punkte.

 

Herr Röspel macht für die CDU-Fraktion deutlich, dass der vorliegenden Vorlage zugestimmt werde. Die Sportlerinnen und Sportler seien bereit, sich an den Energiekosten der Sportanlagen zu beteiligen. Aus vielen Gesprächen habe er erfahren, dass Einsicht für eine solche Umlage und einer Kostenbeteiligung bestünde. In der vorliegenden Vorlage werden die Beträge festgesetzt. Diese seien richtig und sozial ausgewogen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz geht auf die angesprochene Zahl von Herrn Thieser der 5640 Schwimmer ein. Diese Zahl sei richtig. Dies sei die Zahl der Vereinsmitglieder. Die genannte Zahl der Verwaltung in Höhe von 47.000 sei die Nutzerzahl. Daher müsse davon ausgegangen werden, dass das Schwimmbad von jedem Vereinsmitglied 9 x im Jahr genutzt werde.

 

Herr Krippner erkundigt sich bezüglich der Vorsteuer. Er möchte wissen, inwieweit die Stadt einen finanziellen Vorteil habe. Die Integrationskurse seien richtig und wichtig, seien aber auch zeitlich begrenzt. Die Gebühr, welche eingeführt werden soll, sei dauerhaft. Funktionäre haben große Probleme bei der Umsetzung und müssten die Mitgliederbeiträge erhöhen. Solch eine Entscheidung sollte nicht mit geringer Mehrheit getroffen werden. Er appelliert für eine Entscheidung im Februar 2018.

 

Herr Strüwer hält es für erforderlich, dass in der heutigen Sitzung eine Entscheidung getroffen wird. Er geht auf die damals geführten Diskussionen der Ersatzmaßnahmen ein. Die Alternativen lagen in der Vergangenheit dann bei den Familienberatungsstätten, der Verbraucherzentrale oder der Freiwilligenzentrale. Auch die Kitabeiträge dürften nicht noch höher ausfallen.

 

Herr Schmidt erinnert an die Diskussionen vor 2 Jahren im Rahmen der Haushaltsberatungen. Vom Beschluss bis zur Gebührenordnung seien fast 2 Jahre vergangen. Dies belege, wie kompliziert es sei, die rechtlichen Fragen zu klären. Es sei richtig, die 300.000,00 € anzuzweifeln, welche der Kämmerer erzielen möchte. Dies sei allein durch den hohen Verwaltungsaufwand nicht zu erreichen. Weil die Sportstättennutzungsgebühr ein Affront gegen den gesellschaftlich als wertvoll zu erachtenden Breitensport sei, habe die Fraktion BfHo/Piraten seinerzeit bereits gegen den Haushalt gestimmt. An diesem Grund habe sich bis heute nichts geändert.

 

Herr König macht deutlich, dass es nicht darum ginge, sich vor der Entscheidung zu drücken, sondern davor zu warnen, eine nicht sinnvolle Entscheidung zu treffen. Er habe gehört, dass die Benutzungsordnung in der Fassung des Beschlusses des SFA beschlossen werden soll. Diese Fassung kenne er nicht. Eine solche rechtlich wirksame Regelung könne nicht ohne den Beschlusstext des Fachgremiums getroffen werden. Dies halte er für rechtlich problematisch. Hinsichtlich des Vorsteuerabzuges weist er darauf hin, dass die Vereinsmitglieder, selbst wenn Vereine eine GmbH vorschalten, am Ende die Vorsteuer tragen müssten, weil sie Bestandteil des Vereinsbeitrages werde. Um die Belastung aus der Mehrwertsteuer zu vermeiden, reiche es nicht aus, eine Gesellschaft davor zu schalten.

 

Herr Thielmann stellt einen Antrag gem. § 15 Abs. 2 c) GeschO auf Ende der Debatte.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz gibt gem. § 15 Abs. 4 GeschO den Fraktionen, welche noch nicht gesprochen haben, Gelegenheit zur Sache zu sprechen.

 

Hiervon wird kein Gebrauch gemacht.

 

Herr Hentschel hält eine Gegenrede. Das Vorgehen, Ende der Debatte zu beantragen, sei undemokratisch.

 

Der Antrag auf Ende der Debatte wird mit Mehrheit beschlossen.

 

Bezüglich der Abstimmungsunstimmigkeiten meldet Herr Thieser sich gem. § 15 Abs. 1 GeschO und erklärt, dass einer Beschlussausfertigung des SFA in der nicht vorliegenden Form zugestimmt habe. Er ist davon ausgegangen, dass der geänderte Beschluss des SFA mit den geänderten Inhalten in der Ratssitzung bekannt gegeben werde. Es ginge nicht nur um redaktionelle Änderungen.

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Beschluss:

 

Herr Oberbürgermeister Schulz hat zugesagt, dass die angesprochenen zugesagten redaktionellen Änderungen in der Benutzungsordnung und in der Entgeltordnung mit aufgenommen werden.

 

Beschluss zur Benutzungsordnung:

Der Rat beschließt die Benutzungsordnung mit der Maßgabe, dass spätestens bis zum Ende des 1. Halbjahres 2018 die Ergebnisse aus weiteren Gesprächen zwischen der Sportverwaltung und dem Stadtsportbund über die Benutzungsordnung im Sport- und Freizeitausschuss vorgetragen und nach Bedarf Korrekturen vorgenommen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

16

1

1

CDU

19

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

5

 

 

Hagen Aktiv

3

 

 

Die Linke

 

3

 

AfD

2

 

 

FDP

3

 

 

BfHo/Piraten Hagen

3

 

 

Pro Deutschland

 

1

 

fraktionslos

 

 

1

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

52

Dagegen:

5

Enthaltungen:

2

 

 

 

Energie- und Bewirtschaftungsumlage unter Punkt 1 4 der Entgeltordnung:

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

 

18

 

CDU

19

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

5

 

 

Hagen Aktiv

3

 

 

Die Linke

 

3

 

AfD

1

1

 

FDP

3

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

3

 

Pro Deutschland

 

1

 

fraktionslos

 

 

1

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

32

Dagegen:

26

Enthaltungen:

1

 

 

Punkt 5 11 der Entgeltordnung

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

15

1

2

CDU

19

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

5

 

 

Hagen Aktiv

3

 

 

Die Linke

 

3

 

AfD

1

1

 

FDP

3

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

3

 

Pro Deutschland

 

 

 

fraktionslos

 

 

1

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

47

Dagegen:

9

Enthaltungen:

3

 

 

Der Rat der Stadt stimmt den Vergaberichtlinien (bereits durch den SFA am 15.11.2017 beschlossen) zum 01.01.2018 zu.

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage