14.12.2017 - 5.33 Aufhebung der Satzung über das Besondere Vorkau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Preuß erläutert, dass darüber diskutiert werde, dass die Ziele dieser Satzung nicht mehr erreicht würden. Als Planungsziel werde städtebauliche Integration entsprechend der Rahmenbedingungen des Verkehrsentwicklungsplanes definiert. Er regt an, diese Satzung nicht ersatzlos aufzuheben, sondern darüber nachzudenken, eine neue Satzung zu beschließen. Im Bereich des Radwegebaus bestünden weiterhin Bedarfe.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz nimmt diese Anregung auf.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung der Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB  „Springe“.

Der Beschluss wird sofort umgesetzt.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage