30.11.2017 - 4.5 Sanierungsaufschub B7/L700 wegen Umleitungsverk...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Huyeng teilt mit, dass die Verwaltung dieses Thema in der Ratssitzung am 14.12.2017 beraten möchte, da sich einige Fragen mit den zuständigen Behörden noch in der Abstimmung befinden. Er weist darauf hin, dass am 06.12.2017 um 10:00 Uhr der Petitionsausschuss des Landtages im Torhaus in Haspe tagt. Die Verwaltung wird ebenfalls an diesem Termin teilnehmen, um die Position der Stadt zu verdeutlichen. Eine genauere Stellungnahme der Verwaltung sollte daher in der Sitzung am 14.12.2017 erfolgen.

 

Herr Dr. Ramrath bittet die Verwaltung bei dem Termin am 06.12.2017 des Petitionsausschusses sehr dezidiert nachzufragen, ob eine Fristverlängerung in dem Zuschussbescheid des Landes möglich sei. Dies war auch Bestandteil des Beschlusses im STEA.

 

Herr Thieser weist auf eine Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg betreffend der Bedarfsumleitung und der Beschilderung hin. Er möchte wissen, wie die Bedarfsumleitung von der A 1 über Haspe konkret aussehe. Es wurde deutlich gemacht, dass dies letztlich in der Entscheidungsbefugnis der Bezirksregierung Arnsberg liege. In einfacher deutscher Sprache sollte die Bedarfsumleitung deutlich gemacht werden. Soll der LKW-Verkehr über die L700 abgeleitet werden? Im Petitionsausschuss werde er deutlich machen, dass Autobahnbaustellen nicht dazu führen dürften, dass die Anwohner in den Stadtteilen gesundheitlich beeinträchtigt werden. Bereits heute bestehe bei Unfällen auf der A1 die Situation, dass der komplette Verkehr über Haspe und die Innenstadt abgeleitet werde. Dies sei unverantwortlich. Die Belastung von Anwohnern in den Stadtteilen sollte zukünftig verhindert werden.

 

Herr Huyeng antwortet, dass sich genau solche Fragen mit der Bezirksregierung noch in der Abstimmung befinden. Daher soll ein Verwaltungsbericht im Rat am 14.12.2017 erfolgen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt zu, die Stellungnahme der Bezirksregierung der Verwaltungsvorlage beizufügen. Auch die angesprochene Möglichkeit der Fristverlängerung der Zuschüsse soll in die Verwaltungsvorlage mit aufgenommen werden.

 

Herr Wisotzki macht darauf aufmerksam, dass es zwei unterschiedliche Ansichten in zwei Ausschüssen gebe. Ein Ausschuss empfehle, ggf. eine Baumaßnahme zu verschieben. Der andere Ausschuss verweise einstimmig darauf, dass diese Verschiebung nicht möglich sei, weil erhebliche gesundheitliche Bedenken auftreten. Der Rat sollte sich dazu verhalten. Der Rat sollte feststellen, dass Maßnahmen ergriffen werden, um die Bevölkerung in Westerbauer zu schützen.

 

Herr Dr. Ramrath geht auf die Beschlüsse des STEA und des UWA ein. Seiner Meinung nach mache es keinen Sinn, in diesem Stadium, in dem verschiedene Sachfragen ungeprüft und nicht geklärt sind, ein Thema auszuschließen. Er halte es daher für sachgerecht, den STEA-Beschluss zur Abstimmung zu stellen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass für die Diskussion im Petitionsausschuss kein Ratsbeschluss vorliegen müsse. Die offenen Fragen seien geklärt. Diese ergeben sich aus der Beschlussfassung des STEA-Beschlusses und des UWA-Beschlusses. Er schlägt vor, die unterschiedlichen Positionen im Petitionsausschuss vorzutragen.

 

Herr Panzer schlägt vor, dieses Thema im Rat am 14.12.2017 zu beraten.

 

Herr Wisotzki ist mit einer Beratung am 14.12.2017 einverstanden. Beide Beschlüsse des UWA und des STEA sollten dann nebeneinander stehen bleiben.

 

Herr Thieser weist darauf hin, dass die Entscheidung über Umleitungsstrecken ausschließlich bei der Bezirksregierung Arnsberg liege.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz fasst zusammen, dass beide Positionen im Petitionsausschuss vorgetragen werden. Auch die Position der Bezirksregierung werde mit in die Petition einfließen. Der Rat werde sich am 14.12.2017 eine Meinung bilden und einen Appell nach Arnsberg senden.

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Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Abstimmungsergebnis:

x

Zur Kenntnis genommen

 

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Anlagen zur Vorlage

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