30.11.2017 - 5.1 Einbringung des Doppelhaushalts 2018/2019
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 30.11.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:05
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Gerbersmann hält folgende Rede zur Einbringung
des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019:
„Meine sehr geehrten Damen und Herren,
„Haushaltskonsolidierung in Hagen – Alles für die Tonne?“
Diese provokante Frage möchte ich gleich zu Beginn meiner Haushaltsrede mit einen deutlichen „Natürlich nicht“ beantworten!
Ich möchte daher zunächst die Erfolge bei der Haushaltskonsolidierung in Hagen aufzeigen. Auch schon vor Beginn des Stärkungspaktes in unzähligen Runden und nicht zuletzt in Kooperation mit der Bezirksregierung und unter Begleitung des Mentors hatte die Stadt Hagen unzählige Maßnahmen ergriffen, um die stetig wachsende Neuverschuldung einzudämmen. Aber erst mit Unterstützung des Stärkungspaktes des Landes NRW ist es gelungen, im Jahr 2017 den ersten ausgeglichenen Haushaltsplan seit 25 Jahren aufzustellen. Im Jahr 1992 konnte der damalige Stadtkämmerer Rudolf Pesch dies letztmalig erreichen.
Dieser Erfolg aus dem Stärkungspakt wäre allerdings nicht möglich gewesen, wenn nicht die gute Konjunktur, die niedrigen Zinsen und auch die Entlastung des Bundes beispielsweise bei der Grundsicherung im Alter die Entwicklung maßgeblich unterstützt hätten. Der Stärkungspakt mit seinen lediglich temporären Hilfen allein, wäre nicht ausreichend gewesen, um eine wirkliche Trendwende zu erreichen. Und in aller erster Linie sind es die gemeinsamen Konsolidierungsbemühungen von Rat und Verwaltung gewesen, die dies erst möglich gemacht haben, den Bürgerinnen und Bürgern aber auch manche Kröte zu schlucken gaben. Zwar hat nicht jede früher einmal eingeplante Maßnahme einzeln den gewünschten Erfolg gebracht, aber eine große Mehrheit in Rat und Verwaltung war immer bereit, dann die notwendigen Maßnahmen zur Gegensteuerung zu finden und das Gesamtziel der Konsolidierung nicht aus den Augen zu verlieren.
Durch diese gemeinsamen Bemühungen können wir nun nach den Prognosen davon ausgehen, dass wir nicht nur einen ausgeglichen Haushaltsplan für 2017 vorgelegt haben, sondern voraussichtlich das erste positive Ergebnis seit mindestens 25 Jahren erreichen werden.
Mir war es wichtig, gleich am Anfang darauf hinzuweisen, dass die Haushaltskonsolidierung nicht nur ein „schöner Schein“ auf dem Papier ist, sondern tatsächlich auch wirklich Erfolge bringt. Dabei geht es nicht nur um die Ehre einer Stadt, eines Oberbürgermeisters oder eines Kämmerers! Es geht um eine Generationengerechtigkeit! Wenn es uns selbst jetzt in wirtschaftlich derartig guten Zeiten nicht gelingen würde, neue Schulden für kommende Generationen zu verhindern, wäre dies aus meiner Sicht ein unverzeihlicher Fehler gegenüber unseren Kindern, denen wir dann ein unlösbares, sich weiter aufbauendes Problem hinterlassen würden.
Und gerade bei der Entschuldung sind deutliche Erfolge schon seit 2014 zu erkennen. Im Vergleich zum 01.01.2014 haben wir rd. 80 Mio. Euro an Kassenkrediten und weitere 25 Mio. Euro an Investitionskrediten abbauen können. Damit ist unsere Verschuldung um über 100 Mio. Euro seit diesem Zeitpunkt gesunken. Wir haben aktuell den exakt gleichen Bestand an Kassenkrediten, wie zuletzt im Jahr 2011! Dabei ist die Entschuldung keine Eintagsfliege des Jahres 2017, sondern auch in den Jahren 2014 und 2015 ist dies bereits gelungen, 2016 war eine Ausnahme, weil die Stärkungspaktmittel dieses Jahres bekanntlich erst in 2017 gezahlt wurden. Aber auch ohne diesen Sondereffekt können wir im Jahr 2017 voraussichtlich rd. 50 Mio. Euro Kassenkredite zurückzahlen. Wer hätte das vor 10 Jahren gedacht!
Und diese Entschuldung hilft uns dauerhaft! Rechnen Sie mal mit einem langfristig völlig normalen Zinssatz von nur 4 Prozent, dann haben wir mit der bisherigen Entschuldung bereits uns und unseren kommenden Generationen 4 Mio. Euro an jährlich fortlaufenden Zinsen erspart. Ein Ergebnis, für das es sich zu kämpfen gelohnt hat und ein Ergebnis, auf das wir alle auch ein bisschen stolz sein dürfen.
Es geht mir dabei nicht um „Beweihräucherung“, sondern in aller erster Linie möchte ich Ihnen mit dieser Darstellung Mut machen, den eingeschlagenen Konsolidierungskurs auch weiter konsequent zu verfolgen. Damit will ich keinesfalls den Eindruck erwecken, die Haushaltsprobleme dieser Stadt wären auch nur annährend bereits gelöst. Lassen Sie nicht nach, sonst sind die Bemühungen der letzten 7 Jahre schneller zu Nichte gemacht, als viele von Ihnen sich das vorstellen können. Ich darf daran erinnern, dass es nur etwa 10 Jahre gedauert hat, bis wir annährend 1 Mrd. Euro Kassenkredite angehäuft hatten. Die dramatischen Folgen dieser Verschuldung verdeutlicht auch die Tatsache, dass wir bereits seit 2015 ein positives ordentliches Ergebnis in den Haushaltspläne ausweisen und wir in den vergangenen Jahren lediglich durch die Zinslasten ins Defizit geraten sind.
Ich sage dies mit allem Nachdruck und warne ausdrücklich davor, beschlossene Konsolidierungsmaßnahmen aufzuheben oder sich in neue Ausgaben zu stürzen. Denn trotz der guten Konjunktur ist Konsolidierung keine Selbstläufer. Nur dank einer deutlichen Verbesserung von über 15 Mio. Euro bei der Gewerbesteuer schaffen wir es, den Haushaltsplan 2017 einzuhalten. Die Gründe hierfür habe ich Ihnen unlängst im Rat ausführlich dargelegt. In erster Linie sind dies die steigenden Sozialkosten, die völlig unzureichende Gegenfinanzierung bei der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen, die völlig fehlende Gegenfinanzierung bei den Kosten für die EU-Zuwanderung und die steigenden Personalkosten zur Bewältigung der Probleme sowie die steigenden Pensionsrückstellungen.
Diese ständig steigenden Soziallasten, die auch eine wesentliche Ursache unserer Verschuldung sind, bestärken mich in meiner wiederholten Forderung nach weiteren und dauerhaften Hilfen von Land und Bund. Ohne weitere Unterstützung werden es Städte wie Hagen weder schaffen, ihre Schulden abzubauen, noch die ständig steigenden Sozialausgaben aufzufangen. Es kann auch nicht sein, dass durch ihre Sozialstruktur gebeutelte Kommunen ihren Bürgerinnen und Bürgern immer neue Lasten aufbürden müssen, weil Land und Bund ihren Verpflichtungen zur Finanzierung von Aufgaben nicht nachkommen, deren Ursprung in der Gesetzgebungskompetenz eben von Land und Bund liegen. Andere Gemeinden, die diese extern dominierten Probleme nicht in diesem Umfang haben, können statt dessen ihren Bürgerinnen und Bürgern Wohltaten zukommen lassen. Mit der verfassungsrechtlich garantierten „Gleichheit der Lebensverhältnisse“ hat das nichts zu tun.
Bei aller Dankbarkeit über den Stärkungspakt habe ich stets deutlich gemacht, dass dieser allein nicht ausreichend ist, um die Kommunalfinanzen im Land NRW und in Hagen dauerhaft zu sanieren. Damit kann und darf sich das Land nicht aus der Verantwortung stehlen. Der Stärkungspakt ist lediglich eine Überbrückungshilfe und mit ihm haben wir Zeit gewonnen. Er ist aber keine dauerhafte Lösung, wie eine aktuelle Studie des RWI mit dem Titel „Stärkungspakt Stadtfinanzen – Weg aus der Schuldenfalle oder gekaufte Zeit?“ belegt. Die Autoren kommen zusammenfassend zu folgenden Thesen:
- Positive Hebelwirkung der Konsolidierungshilfen, aber große Bedeutung von Steuererhöhungen gefährdet Standortqualität
- Stärkungspakt bewirkt keine nachhaltigen kommunalen Haushalte
- Verbesserung der sozioökonomischen Rahmenbedingungen und Neuordnung der Kommunalfinanzen erforderlich
- Reform des kommunalen Finanzierungsbeitrages erforderlich.
Damit reihen sich diese Ergebnisse in viele andere Untersuchungen z.B. die von Lenk und Junkernheinrich ein, wonach ohne dauerhaft wirkende Verbesserungen der Kommunalfinanzierungen insbesondere im Bereich der Soziallasten eine nachhaltige Konsolidierung der kommunalen Haushalte besonders (!) in wirtschaftlich schwächeren Zeiten nicht zu erreichen ist.
Und ich erhebe diese Forderung ganz bewusst ohne Rücksicht auf die Frage, welche Parteien in Land und Bund die Regierung stellen. Ich habe es als unerträglich empfunden, als ich jüngst das zweifelhafte Vergnügen hatte, in einer Podiumsdiskussion zu erleben, wie Rot/Grün und Schwarz/Gelb auf Landesebene sich gegenseitig beschuldigten, in der Frage der Weitergabe der Integrationspauschalen des Bundes die Kommunen im Stich zu lassen. Ich habe es dort und will es auch hier klar formulieren: es ist mir herzlich egal, wer in der Vergangenheit als Regierung die Integrationspauschale nicht an die Kommunen weitergegeben hat, dies aber als neue Opposition nun fordert und wer als alte Opposition die Weitergabe der Pauschalen zwar gefordert hat, es aber heute als neue Regierung nicht tut! Tatsache ist, dass allein der Stadt Hagen ein Betrag von über 4 Mio. Euro vorenthalten wird, den wir zur Finanzierung der Kosten für die Integration der zugewanderten Menschen gut gebrauchen könnten. Ein solcher Streit bringt uns gar nichts und fördert nur die Politikverdrossenheit. Unsere Forderung muss sein, dass die vom Bund für die kommunalen Kosten vorgesehenen Integrationspauschalen in NRW an die Kommunen ausgezahlt werden und fertig!
Dies gilt umso mehr, als die Landeskosten mit dem Abbau der Übergangseinrichtungen ständig sinken, während die kommunalen Kosten im Zuge der zunehmenden Integrationsaufwendungen deutlich steigen. Ich hoffe daher auf die Zusage des Ministerpräsidenten im WDR, dass ab dem Jahr 2019 diese Praxis geändert werden soll. Genauso nehme ich den Koalitionsvertrag wörtlich, dass keine Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive den Kommunen mehr zugewiesen werden sollen. So jedenfalls haben wir auch geplant.
Das von den finanziellen Rahmenbedingungen für die Kommunen völlig unzureichende FlüAG der alten Landesregierung muss von der neuen Landesregierung dringend und schnell korrigiert werden. Ich betone dies hier so deutlich, weil ich auch hier keinen politischen Streit zwischen vergangener Regierung und neuer Regierung, sondern endlich eine sachgerechte Lösung haben will. Wie ich Ihnen berichtet habe, muss die Stadt Hagen zur Finanzierung der Kosten für geflüchtete Menschen einen Eigenanteil von mindestens 12 Mio. Euro im Jahr tragen. Ich erinnere daran, dass die Fallpauschalen einerseits zu niedrig sind und andererseits Menschen, die rechtskräftig ausreisepflichtig sind, bei denen dies aus persönlichen Gründen aber nicht durchgesetzt werden kann, nach drei Monaten allein von der Stadt zu finanzieren sind. Was den letzteren Punkt betrifft, erwarte ich eine Übertragung der Abschiebungsaufgabe auf die damit besser befassten Landesorganisationen und eine Voll-Finanzierung des Landes bis zur tatsächlichen Ausreise.
Natürlich ist an dieser Stelle auch der Bund aufgefordert, seinen finanziellen Anteil an diesem bundespolitischen Problem zu erhöhen.
Im Zuge der Aufstellung dieses Haushaltes haben natürlich die Entscheidungen der Landesregierung zur Kita-Finanzierung, zum Unterhaltsvorschuss und zur Höhe der Schlüsselmasse im Gemeindefinanzierungsgesetz sehr geholfen. „Weniger hilfreich“ war die erhöhte Krankenhauspauschale, die von der Stadt zu zahlen ist.
Aber auch auf Bundesebene müssen weitere Entlastungsschritte für die Kommunen erfolgen. Die Übernahme der Grundsicherung im Alter ist eine wichtige und dauerhafte Unterstützung für die Gemeinden, die uns gerade in Hagen sehr geholfen hat mit einer Größenordnung von deutlich mehr als 10 Mio. Euro pro Jahr. Und auch die Konjunkturpakete – genauso wie das Landesprogramm Gute Schule – sind hilfreich. Aber es soll doch bitte niemand glauben, dass damit unsere Probleme gelöst seien. Ich habe manchmal das Gefühl, dass Bundes- und Landespolitiker meinen, dass mit Investitionshilfen Probleme dauerhaft gelöst werden. Das ist mitnichten der Fall. Wenn man den betroffenen Kommunen bei der Bewältigung der Soziallasten und den Altschulden helfen würde, dann hätten diese Kommunen auch den Spielraum, wieder aus eigener Kraft selbst zu investieren. So werden diese Programme ein Einmaleffekt bleiben, der ohne dauerhafte Lösung der Kommunalfinanzmisere in wenigen Jahren wieder zu neuen Investitionsrückständen führen wird. Zumal es ja das Land NRW (alte Landesregierung) fertig gebracht hat, einer Stadt wie Düsseldorf pro Einwohner einen höheren Bundeszuschuss weiterzugeben, als einer notleiden Stadt wie Hagen. Die neue Landesregierung hat hier aber auch noch keine zufriedenstellende Lösung gefunden. Nicht unerwähnt bleiben sollen auch die Folgekosten beispielweise neugebauter OGS-Plätze aus Konjunkturpaketen, deren Betrieb wir dann als Stadt wieder mit hohen Eigenanteilen finanzieren dürfen.
Der Bund muss in deutlich stärkerem Maße die Kommunen bei den Soziallasten unterstützen. Wir brauchen mehr Geld für die Integration von Flüchtlingen, wir brauchen eine schnelle Fortsetzung der Finanzierung der Unterkunftskosten für anerkannte Asylanten im Rahmen der KdU durch den Bund. Wir brauchen eine Unterstützung vom Bund, aber auch vom Land, für die von EU-Zuwanderung besonders betroffenen Kommunen. Hier werden wir mit einem Bundesproblem bisher praktisch völlig allein gelassen. Ich persönlich wäre auch dafür, dass es uns auf Bundesebene endlich gelingen sollte, die Kindergeldzahlung an den Schulbesuch und die Sozialleistungen der KdU an eine vorausgehende und zumindest zeitweise auskömmliche Erwerbstätigkeit zu knüpfen. Es handelt sich schließlich dem Wortlaut nach um Arbeitnehmerfreizügigkeit, die ich als wesentliche Errungenschaft der EU ansonsten sehr begrüße. So lange dies aber nicht gelingt, müssen Bund oder Land die Kosten dafür tragen.
Auch bei den allgemeinen Ausgaben für die Kosten der Unterkunft oder die Integration von Menschen mit Behinderungen muss sich der Bund stärker engagieren, da er im Wesentlichen die gesetzlichen Grundlagen für die Leistungen bestimmt. Der Bund darf sich hier nicht hinter dem Grundgesetz verstecken, sondern muss – gemeinsam mit den Ländern - eine Lösung für die Kommunen finden.
Und eine weitere gemeinsame Aufgabe von Bund und Land sehe ich: die Lösung der Altschuldenproblematik. Ohne Unterstützung von Bund und Land werden Städte wie Hagen trotz der bisherigen Erfolge ihre Altschulden nicht abbauen können. Sie werden im Gegenteil wegen der hohen Schulden- und damit Zinslast in wirtschaftlich schwächeren Zeiten oder gar in Zeiten mit höheren Zinsen ganz schnell und in großem Umfang neue Schulden aufbauen. Die Gleichheit der Lebensverhältnisse ist eine verfassungsmäßige Aufgabe von Bund und Land. Weil sie gleichermaßen für alle aktuellen und zukünftigen Bürgerinnen und Bürger an jedem Ort in der Bundesrepublik gilt, spielt die Frage eines möglichen Verschuldens früherer oder aktueller Generationen verfassungsmäßig keine Rolle. Wohl aber die Frage, ob die betroffenen Gemeinden und ihre Bürgerinnen und Bürger bereit sind, ihren Beitrag zur Konsolidierung zu leisten. Wer dies – wie die Stadt Hagen - unzweifelhaft tut, hat aus meiner Sicht einen verfassungsgemäßen Anspruch auf Hilfe zur Überwindung dieser Misere. Dies gilt umso mehr, als nachgewiesen ist, dass die durch Bund und Land gesetzgeberisch bestimmten Soziallasten Hauptverursacher der Defizite und damit auch der Altschulden in den betroffenen Gemeinden sind. Ich erinnere daran, dass nachweisbar in den letzten 20 Jahren nur für die Stadt Hagen Konexitätsverstöße mit einem Volumen von deutlich über 40 Mio. Euro pro Jahr identifiziert wurden.
Und es darf auch nicht mehr viel Zeit verstreichen, bis zur Lösung der Altschuldenproblematik. Sind die Zinsen erst gestiegen, ist das Problem kaum mehr finanzierbar. Bei allen Lösungsansätzen ist daher immer wichtig, dass das Zinsänderungsrisiko ausgeschlossen wird. Dies könnte z.B. mit einem langfristig zinsgesicherten Altschuldenfonds gelingen. Dabei geht es nicht um die Verallgemeinerung der Altschulden, die Kommunen können durchaus „Besitzer“ der Schulden bleiben. Wenn Bund und Land die Zinsen tragen, könnten die Kommunen verpflichtet werden, die ersparten Zinsen zur Tilgung zu verwenden. Durch eine langfristige Zinsbindung zu aktuell niedrigen Zinsen wäre die Belastung von Land und Bund vertretbar. In Kombination mit weiteren Entlastungen der Kommunen bei den Sozialaufgaben wären diese dann auch zu verpflichten, dauerhaft keine neuen Defizite einzugehen. Eine Lösung scheint mir unter den heutigen Rahmenbedingungen greifbar, wenn man denn nur will! Ich meine, „Eine schöne Vision, für die man auch nicht zum Arzt gehen muss“
Ich hoffe, dass die Landesregierung den Koalitionsvertrag in Sachen Altschulden wirklich umsetzt und eine neue Bundesregierung sich z.B. über eine neue Gemeinschaftsaufgabe daran beteiligt. Das Mittel der Gemeinschaftsaufgabe ist in anderen Fällen durch Grundgesetzänderung erprobt und sollte für dieses Staatsproblem auch möglich sind.
Diese deutlichen Forderungen an Bund und Land dürfen jetzt aber für Sie, meine Damen und Herren im Rat, kein Anlass sein, um vorauseilend neue Ausgaben zu beschließen oder beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen zurückzunehmen. Wir brauchen die Unterstützung von Bund und Land zunächst einmal, um die bestehenden Probleme zu lösen!
Dies vorausgeschickt, kommen wir nun zum Doppelhaushalt 2018/2019.
Die gleich folgende Übersicht der Haushaltsdaten sieht strukturell unverändert aus. Allerdings verweise ich schon jetzt auf die deutlich veränderte Struktur des Haushaltes insgesamt. Wir mussten im Rahmen eines einjährigen Projektes den Haushaltsplan deutlich verschlanken, um u.a. die internen Leistungsverrechnungen wieder lauffähig zu machen. Die Zahl der Produkte wurde von rd. 1000 auf 150 und die Zahl der Teilpläne von 121 auf 50 reduziert. Dadurch wird der Haushaltsplan deutlich schlanker und wir bewegen uns auf dem Niveau vergleichbarer Städte.
Durch die Einführung des interaktiven Haushaltes aus dem System IKVS werden Sie zukünftig allerdings trotz der Verschlankung einen deutlich tieferen Einblick bis auf Produktebene haben, der Ihnen bisher nicht möglich war. Dies gleicht nach meiner Überzeugung die deutlich summarischere Darstellung des Planes auf der Ihnen vorliegenden CD mehr als nur aus. Im Januar werden wir zu einem Schulungstermin einladen, danach steht Ihnen das IKVS auch zu den Haushaltsplanberatungen zur Verfügung.
Im Ergebnis lege ich Ihnen erneut einen ausgeglichen Haushaltsplan sowie ein HSP vor, das ohne wesentliche Änderungen mit Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger auskommt. Damit war zu Beginn des Aufstellungsverfahrens angesichts der Mehrkosten im Bereich Zuwanderung, Soziales und Personal nicht zu rechnen. Daher hatte ich mich entschlossen, den ursprünglich geplanten Einbringungstermin zu verschieben. Über die Gründe hatte ich Ihnen ausführlich berichtet. Durch die zeitliche Verschiebung konnten wir inzwischen einige ursprünglich nicht vorhersehbare Verbesserungen einplanen. Exemplarisch seien hier die Landesentscheidungen zur Kita und zum Unterhaltsvorschuss, sowie die trotz guter Steuereinnahmen erneut erhöhten Schlüsselzuweisungen genannt. Außerdem hat sich die Höhe der Gewerbesteuer verstetigt und die Hebesatzsenkung beim Landschaftsverband führt zu einer deutlich geringeren Erhöhung der Umlagezahlung, als ursprünglich geplant.
Ich bedanke mich ausdrücklich an dieser Stelle bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kämmerei, die auch in diesem Jahr wegen der ständig neuen Anforderungen vor besonderen Problemen standen. Auch das einjährige Projekt zur Neustrukturierung des Haushaltes hat den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besonderes abverlangt. Auch dafür meinen Dank!
Vorstellung der Haushaltsdaten an Hand der Folien!
Das nun vorliegende Zahlenwerk ermöglicht Ihnen nach meiner Überzeugung eine schnelle Beratung, wenn Sie der Versuchung widerstehen, nicht finanzierte neue Ausgaben in den Haushalt aufzunehmen. Solche Spielräume enthält der Haushalt und auch das HSP leider nicht, statt dessen würde das mühsam erarbeitete Zahlenwerk schnell aus dem Gleichgewicht und Hagen um die Chance einer schnellen Genehmigung und damit eines schnellen Beginn der notwendigen und eingeplanten Investitionen gebracht. Wer den Bürgerinnen und Bürgern neue Leistungen verspricht, muss auch darlegen, wie diese finanziert werden sollen. Wer nach dem Motto "das brauchen wir jetzt" und "nach mir die Sintflut" handelt, vergreift sich an den Chancen kommender Generationen, die unter dem Schuldenberg verschüttet werden. Mehrseitige Forderungskataloge an den Hagener Haushalt ohne einen einzigen Vorschlag zur Gegenfinanzierung halte ich für verantwortungslos.
Mit der Bezirksregierung ist der Plan so vorbesprochen und diese hat – vorbehaltlich einer Detailprüfung – Zustimmung signalisiert, wenn keine neue ungedeckten Risiken hinzukommen. Daher würde die Bezirksregierung es begrüßen, wenn möglichst ein Beschluss am 22.02.18 bereits erfolgen könnte. Andernfalls könnten später auftretende Risiken zu Nachbesserungsbedarfen und damit zu zeitlichen Verzögerungen führen.
Denken Sie bitte bei den Haushaltsplanberatungen daran: es kommen auch wieder schlechtere Zeiten, mit geringeren Steuereinnahmen und vor allem steigenden Zinsen. Daher dürfen wir bei der Haushaltskonsolidierung nicht nachlassen, sondern müssen den Weg konsequent fortsetzen. Nur so können wir unsere Risiken aus den Altschulden für uns, aber vor allem für kommende Generationen reduzieren. Damit Haushaltskonsolidierung in Hagen auch zukünftig nicht „für die Tonne“ ist, wie offensichtlich einige von Ihnen gedacht haben, als Sie die CD mit dem Haushaltsplan 2016/2017 noch am Tag der Einbringung am 10.12.2015 gleich in der Altpapiertonne entsorgt haben.
In diesem Sinne wünsche ich uns allen, vor allem aber unserer Stadt eine gute Beratung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.“
1
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
460,8 kB
|
