30.11.2017 - 5.2 1. Feststellung des Jahresabschlusses 20162. Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Der Rat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 sowie den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2016 fest.

 

  1. Der Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung beläuft sich für das Jahr 2016 auf 12.705.386,88 €. Die Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage nach

§ 43 Abs. 3 GemHVO beträgt 15.514,50 €.

Der Gesamtbetrag in Höhe von 12.689.872,38 € wird auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.

Die Bilanzposition Ziffer 4. „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ erht sich um diesen Betrag auf 117.180.846,97 €.

 

  1. Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt wird dem Oberbürgermeister für die Haushaltsführung im Jahr 2016 Entlastung erteilt.

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage