30.11.2017 - 5.9 Erlass einer Satzung über das Besondere Vorkauf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht  nach § 25 Absatz 1 Nr .2 BauGB für die im Satzungsplan schraffiert dargestellten Flächen im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes

Nr. 1/16 (669) Freizeitentwicklung Südufer Hengsteysee- in Form der Satzung, die als Anlage Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachennr.: 0361/2017 ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage