05.10.2017 - 5.8 MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH hier : ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.8
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 05.10.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Michaela Ochsenfahrt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der MVG Märkische Verkehrsgesellschaft (MVG) in der dieser DS 0699/2017 als Anlage beigefügten Fassung einschließlich der damit verbundenen Stammkapitalerhöhung zur Kenntnis.
- Der Rat der Stadt Hagen bestätigt zudem seinen bereits am 22.09.2016 zu DS 0764/2016 gefassten Beschluss zur Veräußerung der MVG-Anteile der HST an die MKG-Märkische Kommunale Wirtschafts-GmbH (MKG) mit der Maßgabe, dass dieser auch für die sich aus der mit dieser DS 0699/2017 zu beschließenden geringfügigen Stammkapitalerhöhung der MVG ergebenden Auswirkungen gilt.
- Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, für die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) folgenden schriftlichen Gesellschafterbeschluss nach § 13 Absatz 3 des HVG-Gesellschaftsvertrages zu fassen:
Die Stadt Hagen als Alleingesellschafterin der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) stimmt zu, dass die HVG als Aktionärin der Hagener Straßenbahn AG (HST) in der Hauptversammlung der HST beschließt,
- der Veräußerung der Beteiligung der HST an der MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH (MVG) an die MKG-Märkische Kommunale Wirtschafts-GmbH (MKG) mit den sich aus der geringfügigen Stammkapitalerhöhung der MVG ergebenden Auswirkungen zuzustimmen.
- dass die HST ihren Vertreter in der Gesellschafterversammlung der MVG am 20.10.2017 anweist, dass dieser dort
- der vorgeschlagenen Änderung des Gesellschaftsvertrages der MVG einschließlich der dargestellten Stammkapitalerhöhung zustimmt, wobei diese Anweisung bzw. die Zustimmung auch für den Fall gilt, dass – insbesondere im Zuge des kommunalrechtlichen Anzeigeverfahrens ‑ noch Änderungen im Gesellschaftsvertrag der MVG vorzunehmen sind, sofern diese nicht wesentlich sind und
- der Veräußerung der Beteiligung der HST an der MVG an die MKG zustimmt und
- der Ermächtigung des Geschäftsführers der MVG zur Vornahme aller Handlungen und Maßnahmen zustimmt, die zur Umsetzung des Beschlusses erforderlich sind.
Die HVG, die HST und der Vertreter der HST in der Gesellschafterversammlung der MVG sind zu allen Handlungen und Erklärungen zu ermächtigen, die zur Umsetzung der Ziff. I. bis Ziff. III des Beschlusses erforderlich sind.“
- Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn Ralf Sondermeyer als stimmberechtigten Vertreter der Stadt Hagen in die noch anzuberaumende Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG zu entsenden.
Er wird beauftragt,
- der Veräußerung der Beteiligung der HST an der MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH (MVG) an die MKG-Märkische Kommunale Wirtschafts-GmbH (MKG) mit den sich aus der geringfügigen Stammkapitalerhöhung der MVG ergebenden Auswirkungen zuzustimmen.
- den Vertreter der HST in der Gesellschafterversammlung der MVG anzuweisen,
a) der vorgeschlagenen Änderung des Gesellschaftsvertrages der MVG einschließlich der dargestellten Stammkapitalerhöhung zuzustimmen, wobei diese Anweisung auch für den Fall gilt, dass –insbesondere im Zuge des kommunalrechtlichen Anzeigeverfahrens- noch Änderungen im Gesellschaftsvertrag vorzunehmen sind, sofern diese nicht wesentlich sind und
b) der Veräußerung der Beteiligung der HST an der MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH (MVG) an die MKG-Märkische Kommunale Wirtschafts-GmbH (MKG) zustimmt
c) den Vorstand der MVG zu allen Handlungen zu ermächtigen, die zur Umsetzung der Beschlüsse rechtlich notwendig oder sachgerecht sind.
Er wird ferner beauftragt, den Vertreter der HST in der Gesellschafterversammlung der MVG zu allen Handlungen und Erklärungen zu ermächtigen, die zur Umsetzung der Beschlüsse rechtlich notwendig oder sachgerecht sind.
Ausschließlich für den Fall einer plötzlichen Verhinderung des unter IV. bestellten Vertreters der Stadt Hagen bestellt der Rat Herrn Herrn Ingo Hentschel mit einem gleichlautenden Auftrag als stimmberechtigten Vertreter für die genannte, noch anzuberaumende Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG.
- Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung der Ziff. I. bis Ziff. IV. dieses Beschlusses rechtlich erforderlich oder sachgerecht sind.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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94,9 kB
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