05.10.2017 - 5.7 Neustrukturierung der Theaterleitung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.7
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 05.10.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz schlägt vor, im Beschlussvorschlag unter 2. „für die Sitzung am 14.12.2017“ zu streichen. Er bittet darum, nur den grundsätzlichen Rahmen ohne die Fristsetzung zu beschließen.
Herr Sondermeyer teilt mit, dass er sich in der Kommission für Beteiligungen und Personal bei der Abstimmung der Stimme enthalten habe. Er stellt einen Geschäftsordnungsantrag gem. § 15 Abs. 2 a) GeschO auf 1. Lesung, da noch erheblicher Beratungsbedarf im Hinblick auf die rechtlichen Auswirkungen bestehe.
Der Antrag auf Vertagung wird mit Mehrheit abgelehnt.
Beschluss:
- Der Rat der Stadt Hagen beschließt, für die Theater Hagen gGmbH zwei Geschäftsführer, nämlich einen für den künstlerischen Bereich tätigen und einen für den Verwaltungsbereich tätigen Geschäftsführer, zu bestellen. Der für den künstlerischen Bereich tätige Geschäftsführer wird zum Sprecher der Geschäftsführung bestellt.
- Der Rat der Stadt Hagen fordert den Aufsichtsrat der Theater Hagen gGmbH auf, einen Beschluss für einen entsprechenden Personalvorschlag zu fassen und den Vorschlag dem Rat der Stadt Hagen für die Sitzung am 14.12.2017 zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.
- Der Oberbürgermeister wird zu allen rechtlich notwendigen oder sachgerechten Maßnahmen zur Umsetzung der Ratsbeschlüsse zu 1. und 2. ermächtigt. Insbesondere ermächtigt der Rat den Oberbürgermeister zu folgender Weisung gegenüber der Geschäftsführung der Theater Hagen gGmbH:
“Die Geschäftsführung der Theater Hagen gGmbH wird angewiesen, alle zur
Umsetzung der Ratsbeschlüsse zu 1. und 2. erforderlichen Maßnahmen zu
ergreifen.“
