05.10.2017 - 5.18.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/14 (657) ...

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Beschluss:

zu a):

Der Rat der Stadt Hagen hat die vorgebrachten Stellungnahmen eingehend geprüft und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Er beschließt das Abwägungsergebnis entsprechend den Vorschlägen in der Vorlage.

zu b):

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3/14 (657) - Misch- und Sondergebiet nördlich der Enneper Straße- Zwieback Brandt - gemäß § 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Die Begründung vom 15.09.2017 ersetzt die bisherige Begründung und wird dem Bebauungsplan beigefügt.

 

chster Verfahrensschritt:

Der Bebauungsplan tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungs-beschlusses in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Die Beschlussfassung erfolgte zu der Vorlage 0674-1/2017

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=2790&TOLFDNR=251437&selfaction=print