05.10.2017 - 4.2 Vorschlag der Fraktion Hagen Aktivhier: Ausweis...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Gronwald erläutert und begründet den Vorschlag der Fraktion Hagen Aktiv. Er geht auf die Stellungnahme der Verwaltung ein und zitiert: „Bei Einrichtung von Gehwegparken ist eine Restgehwegbreite von 1,50 m daher nicht zu unterschreiben.“ Es gebe mehrere Beispiele und Orte in Hagen, wo Gehwegparken durch die Stadt Hagen erlaub worden sei, z. B. in der Rolandstraße, hier habe der Gehweg nur noch 90 cm Platz. In der Stellungnahme werde aufgeführt, dass in der Siemensstraße aufgeschultertes Parken eingeführt worden ist. Vorher werde sich auf die 7 cm Bordsteinhöhe bezogen. In der Siemensstraße liege die Bordsteinhöhe bei 14 cm. Er könne keine einheitliche Regelung erkennen. Daher bittet er um Zustimmung zum Beschlussvorschlag.

 

Herr Hentschel berichtet, dass der Abstand auf einigen Gehwegen auf 90 cm toleriert werde. Dies könne mit Rücksichtnahme der Rollstuhlfahrer und Mütter mit Kinderwagen seiner Meinung nach nicht toleriert werden. Daher werde die Fraktion Die Linke. dem Antrag nicht zustimmen.

 

Herr Rudel erklärt, dass der Rat nicht das Instrument sei, diese Problematik zu diskutieren. Dieser Antrag gehöre in die entsprechenden Fachausschüsse. Daher sollte dieser Antrag in den Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität (UWA) und in den Stadtentwicklungsausschuss (STEA) verwiesen werden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz weist auf die Diskussion im Ältestenrat hin, wonach fachspezifische Anträge auch in den Fachausschüssen gestellt werden sollten.

 

Herr Gronwald stellt klar, dass er eine Gehwegbreite auf keinen Fall auf 90 cm begrenzen wollte. Er habe lediglich zu Bedenken gegeben, dass die Breite von 1,50 m seitens der Stadt Hagen unterschritten worden seien. Mit der Überweisung in die entsprechenden Fachausschüsse sei die Fraktion Hagen Aktiv einverstanden.

 

 

 

 

Reduzieren

Beschluss:

  1.             Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, an welchen Stellen im Stadtgebiet, insbesondere in den Wohnbezirken, neue Parkflächen durch halbseitig oder vollflächig aufgeschultertes Parken auf Gehwegen ausgewiesen werden können.
  2.             Die Verwaltung wird weiter beauftragt, zu prüfen, ob die Kostenr Errichtung und straßenverkehrsrechtlich ordnungsgemäße Ausweisung aus den allgemeinen Mitteln der Straßenunterhaltung bestritten werden können.
  3.             Die Verwaltung unterrichtet den Rat schnellstmöglich, spätestens bis zur Dezembersitzung 2017, über das Ergebnis dieser Prüfungen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

x

Die weitere Beratung und Beschlussfassung wurde in den Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität und in den Stadtentwicklungsausschuss verwiesen.

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=2790&TOLFDNR=251422&selfaction=print