05.10.2017 - 2 Mitteilungen

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Wortprotokoll

Herr Huyeng gibt einen Zwischenbericht über den aktuellen Stand zur Abrechnung der Rettungsdienstgebühren ab. Die offenen Forderungen wurden von 13 Mio. € auf 8,3 Mio. € abgearbeitet. Aus dem Jahr 2015 stehen noch 15.000,00 € zur Abrechnung an. Mit der Endabrechnung des Jahres 2015 wird bis Ende Oktober dieses Jahres gerechnet. Die offenen Forderungen stehen derzeit 2016 bei 4,7 Mio. € und 2017 bei 3,5 Mio. €. Der rückständigen Abrechnung der Rettungsdienstgebühren wurde mit personellen, technischen und organisatorischen Veränderungen begegnet. 

 

Herr Oberbürgermeister Schulz teilt folgendes mit: In der letzten Ratssitzung habe er darüber informiert, dass die DB Energie GmbH Planungen für die Nutzung des ehemaligen Güterbahnhofs am Hengsteysee für ein Umspannwerk angemeldet hatten. Seitens des RVR und seitens der Stadtspitze wurde der Bundesverkehrsminister und das Bundeseisenbahnvermögen dringlich angeschrieben. Am 04.10.2017 erhielt der Oberbürgermeister von Bundeseisenbahnvermögen die Mitteilung, dass dem Verkauf des Grundstücks an den RVR nunmehr nichts im Wege stehe und die ursprünglichen Planungen zurückgezogen wurden.

 

Herr Gronwald erläutert, dass gem. § 4 abs. 3 GeschO die Möglichkeit besteht, dass ein Ratsmitglied den anderen Ratsmitgliedern eine Mitteilung macht. Er zitiert den Ratsbeschluss vom 06.07.2017 zum Vorschlag der Fraktion Hagen Aktiv „Neues Zusatzzeichen mit Hinweis auf ein Verkehrsverbot für LKW über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht am Tücking“. „Die Verwaltung wird beauftragt, das aus der Anlage ersichtliche Zusatzzeichen der obersten Landesbehörde, hier dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, zur Zustimmung vorzulegen.“ In der Begründung habe er darauf hingewiesen, dass dieses Ministerium sich in Düsseldorf befindet. Die in der heutigen Ratssitzung vorgelegte schriftliche Mitteilung beziehe sich darauf, dass die Verwaltung dieses Zusatzzeichen zum Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Bonn mit der Maßgabe gegeben habe, dieses Zeichen in den Verkehrszeichenkatalog aufnehmen zu lassen. Er teilt mit, dass dies nicht Gegenstand des Ratsbeschlusses war.

 

Herr Sporkert teilt mit, dass die Verkehrsbehörde mehrfach mit dem Thema „Zusatzverkehrszeichen“ beschäftigt worden ist. Es wurde diesbezüglich mehrfach beim Landesministerium nachgefragt. Die Verwaltung habe mehrfach eine Ablehnung erhalten. Daher habe sich die Verwaltung dazu entschieden, sich an die oberste Bundesbehörde zu wenden, die im Rahmen ihrer Kompetenz Schilder und Zusatzbeschilderungen regelt.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass Herr Peter Fischer vom WDR in der heutigen Sitzung aktualisierte Aufnahmen vom Rat anfertigen möchte.

 

Bedenken hiergegen werden nicht erhoben.

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