05.10.2017 - 1 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßt Herr Oberbürgermeister Schulz das neue Ratsmitglied, Frau Monika Schlößer, die für Frau Katrin Helling-Plahr, welche in den Bundestag gewählt worden ist, innerhalb der FDP-Fraktion nachgerückt ist. Eine Verpflichtung ist bereits im Zusammenhang mit anderen Mandaten erfolgt. Er bittet damit einverstanden zu sein, die Tagesordnung um die Resolution der Fraktionen CDU, SPD, Grüne, Hagen Aktiv, FDP, Die Linke. und BfHo/Piraten, hier: Autobahnanschluss Volmarstein offenhalten, Vorlage 0872/2017, TOP I.4.5 zu erweitern. Er bittet damit einverstanden zu sein, die Tagesordnung um die Vorlage 0673-2/2017 unter dem Tagesordnungspunkt I.5.17 „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/14 (657), Misch- und Sondergebiet nördlich der Enneper Straße – Zwieback Brandt -, hier: Abschluss des Durchführungsvertrages, zu erweitern.

 

Bedenken hiergegen werde nicht erhoben.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz weist auf den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion hin, hier: Gesamtkonzept für die verlässliche Öffnung der Hagener Bürgerämter, Vorlage 0870/2017. Er fragt, ob Bedenken bestehen, die Tagesordnung um diese Vorlage, TOP I.4.6, zu erweitern.

 

Es werden keine Bedenken erhoben.

 

Herr Schmidt teilt mit, dass die Antragsteller, die Vorlage 0866/2017, TOP I.4.3, Vorschlag der Fraktionen Die Linke. und BfHo/Piraten, hier: Öffnungszeiten Freitagsmarkt auf dem Friedrich-Ebert-Platz,  zurückziehen. Der Antrag werde in angepasster Form im Haupt- und Finanzausschuss gestellt.

 

 

Herr O. fragt, welche Auswirkungen und Konsequenzen sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 1BVR1910/12 vom 01.08.2017 für die Stadt Hagen und die Betroffenen für die Vergangenheit und in der Zukunft ergeben.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt schriftliche Beantwortung zu.

 

Herr O. fragt, welche Auswirkungen und Konsequenzen sich aus dem Urteil des Bundessozialgerichtes 5RJ108/79 vom 11.09.1980 für die Stadt Hagen und für die Betroffenen ergeben.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt schriftliche Beantwortung zu.

 

Herr L. erläutert, dass im Vorfeld der Ratsentscheidung über den Einwohnerantrag die Verwaltung gegenüber den Mitgliedern des Rates mehrfach dargelegt hatte, dass die AWO Haftungsansprüche gegenüber der Stadt geltend machen könne unter Bezug auf den Städtebaulichen Vertrag aus 2015. Dies sei mehrfach im Protokoll von Ratsmitgliedern zitiert worden. Er fragt, wie die Verwaltung damit umgeht, dass nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Städtebauliche Verträge keine unzulässigen Vorwegbindungen begründen dürfen? Das Bundesverwaltungsgericht führe hierzu aus: „In welchem Stadium des Verfahrens die Planung abgebrochen wird, spielt dabei keine Rolle.“  Er erläutert, dass Frau Dr. F.-Sch. in ihrer Einlassung vor dem Ratsbeschluss diesen Sachverhalt dargelegt und darauf hingewiesen hatte, dass die Rechtsauffassung der Verwaltung mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führe, dass der geschlossene Vertrag richtig sei.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt schriftliche Beantwortung zu.

 

Es erfolgt eine Brandschutzübung von 15:08 bis 15:18 Uhr.

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