28.06.2005 - 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/05 (570) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 28.06.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr
Gerbersmann sieht die heutige Planung gegenüber der früheren schon wesentlich
verbessert. Er fragt warum es sich hier um einen vorhabenbezogenenen Bebauungsplan
handeln müsse und nicht um ein normales Verfahren.
Herr Schädel
sieht hierin bei Kostenübernahme der Planung durch den Investor keine Probleme.
Herr Asbeck
lässt über den Vorschlag von Herrn Gerbersmann, bei Kostenübernahme durch den
Investor ein normales Bebauungsplanverfahren durchzuführen, abstimmen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/05 (570) "Am Waldesrand" gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan liegt im Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Hagen, Flur 6 und umfasst das Flurstück 400 vollständig.
In dem im Sitzungssaal
aufgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Der bisherige Antragsteller für den ursprünglich
vorgesehenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan verpflichtet sich, auch die Kosten für das
Bebauungsplanverfahren Nr. 4/05 (570)
“Am Waldesrand” zu übernehmen.
