28.06.2005 - 3 Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Haßleyer Inselhier...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 28.06.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Asbeck
verweist auf die 1. Lesung des Umweltausschusses und fragt, ob dies hier im
Ausschuss auch so gehandhabt werden solle.
Herr Meier ist
der Auffassung, dass trotz dieses Umstandes heute eine Beschlussfassung zur
Haßleyer Insel erfolgen könne, da eine Entflechtung mit den Verfahren Emst IV
und Staplack stattgefunden habe und
gerade diese Probleme in der Bevölkerung hervor rufen würden.
Herr
Grzeschista bittet darum, bei der weiteren Planung auch einen Standort für ein gemeinsames Gerätehaus der
freiwilligen Feuerwehren Eilpe/Emst/Holthausen zu berücksichtigen.
Im
Zusammenhang mit der Erschließung sollte nach Auffassung von Herrn Asbeck nicht
eine Fixierung auf die Bereich Raiffeisenstraße erfolgen, sondern auch ein
Anschluss im Bereich der Bäuerlichen Absatz- und Bezugsgenossenschaft mit untersucht werden.
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/05 (568) Haßleyer Insel gem. § 2.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt in Hagen Haßley und wird begrenzt durch die Bundesautobahn A 45, die Haßleyer Straße und die Straße "Zur Hünenpforte".
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.
