28.06.2005 - 19 Erlaß einer Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 BauG...

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Grothe berichtet, dass Hintergrund dieser Satzung die Sicherung einer Fußwegverbindung zwischen Grundschötteler- und Harkortstraße sei. Außerdem geht er auf die Befürchtungen der Bezirksvertretung Haspe ein, die die Problematik eines möglichen Scheinvertrages sahen. Jedoch müsse die Stadt auch bei einer Vorkaufsrechtssatzung nicht in das Geschäft einsteigen.

 

Da die Gesamtproblematik in  der Sitzung nicht ausgeräumt werden kann, zieht Herr Grothe die Vorlage mit dem Hinweis auf eine weitere spätere Beratung zurück, um in der Zwischenzeit die gestellten Fragen aufzuarbeiten. 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 BauGB

Besonderes Vorkaufsrecht für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 7/01 (534) –Haus Harkorten- Teil I und II.

 

Die Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

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An der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Meier aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.

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