28.06.2005 - 16 Bebauungsplanentwurf Nr.8/00 (526) -Vorhalle-Sü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 28.06.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Schädel
erläutert die Empfehlung von Landschaftsbeirat und Umweltausschuss, der von
Verwaltungsseite auch gefolgt werden kann.
Der Plan ist für die Ratssitzung entsprechend zu ändern.
Herr Asbeck
lässt über den entsprechenden Beschluss des Umweltausschusses abstimmen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, unter teilweiser Änderung
seines Beschlusses vom 01.03.2001 die
Veränderung des Plangebietes des Bebauungsplanentwurfes Nr. 8/00 (526) -
Vorhalle-Süd / Steinbruch-.
Mit der Plangebietsänderung wird das Plangebiet eingeschränkt auf den Bereich des ehem. Steinbruchs und die konkret zur Bebauung vorgesehenen unmittelbar westlich angrenzenden Flächen.
Die Plangebietserweiterung betrifft einen Teil des Grundstücks der Hofstelle Blankenagel im Einmündungsbereich des Weges In den Erlen/Sporbecker Weg.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das geänderte Plangebiet nach der Plangebietsverkleinerung/Plangebietserweiterung eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
zu b) Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, den im
Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf
Nr. 8/00 (526) - Vorhalle-Süd / Steinbruch- einschließlich
der Begründung vom 31.05.2005 gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137)
in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen
Fassung öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 31.05.2005 ist Bestandteil
des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zusatz:
Die Maßnahme M 10 des landschaftspflegerischen
Begleitplanes und die damit vorgesehene Aufforstung an der Stelle ist ersatzlos
fallen zu lassen.
