28.06.2005 - 9 Neubau einer Seniorenresidenz auf dem Grundstüc...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Auf Nachfrage von Herrn Asbeck erklärt Herr Grothe, dass die Bezirksvertretung Mitte in diesem Zusammenhang einen Vorbehaltsbeschluss gefasst habe. Sie sei auch abschließend zuständig für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.

 

Herr Meier spricht sich gegen eine Ausweitung der schon bestehenden Seniorenresidenz am Kratzkopf aus. Gewünscht sei die Durchsetzung des Vorhaben- und Erschließungsplanes, der an dieser Stelle 10 Einfamilienhausgrundstücke festsetze und einer Änderung des zugehörigen Durchführungsvertrages könnte nicht zugestimmt werden.

 

Dieser Auffassung schließt sich auch Herr Ludwig an, der auch an die bisherigen Planungsabsichten in diesem Bereich des verantwortlichen Architekten erinnert.

 

Herr Oberste-Berghaus spricht sich für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens aus.

 

Herr Grothe weist darauf hin, dass der Vorhaben- und Erschließungsplan hier ein allgemeines Wohngebiet festsetzt und es sind alle Formen des Wohnens und sogar gewerbliche Einrichtungen erlaubt. Auch eine Bedarfsfeststellung durch die Sozialverwaltung ist nicht mehr gegeben. Das Risiko liegt ganz allein in privater Hand.  Es liegt nun ein Rechtskonflikt zwischen Baurecht und Durchführungsvertrag vor, der hier eine bestimmte Baukörpergestaltung vorsieht. Die Verwaltung schlage daher auch vor, diesen Durchführungsvertrag zu ändern, um das geplante Bauen verwirklichen zu können.

 

Da heute keine rechtliche Würdigung vorliege, wünscht Herr Meier eine Klärung bis zur nächsten Ratssitzung.

 

Herr Dr. Ramrath stellt die Frage, wie es verfahrensrechtlich zu werten sei, dass die Bezirksvertretung Mitte bereits das Einvernehmen erteilt habe. Es sei wichtig zu wissen, welches Instrument hier Vorrang habe, das Einvernehmen oder der Durchführungsvertrag.

 

Frau Hirsch gibt zu bedenken, dass sich auch der Sozialausschuss mit dieser Problematik befasst habe und das Vorhaben einstimmig abgelehnt habe.   

 

Nach den jeweiligen Zuständigkeiten befragt, erklärt Herr Dr. Eversberg, dass für die Erteilung von baurechtlichen Befreiungen nach der Hauptsatzung die Bezirksvertretungen zuständig seien. Durch die Befreiung wird neues Planungsrecht geschaffen und dieses wird im Wege des Durchführungsvertrages angepasst. Dies wäre ein laufendes Geschäft der Verwaltung. Dem gegenüber ist der Rat zuständig für den Vorhaben- und Erschließungsplan mit dem zugehörigen Durchführungsvertrag.

 

Nach einer Sitzungsunterbrechung weist Herr Asbeck darauf hin, das bei Ablehnung des gemeindlichen Einvernehmens durch diesen Ausschuss, sich die Bezirksvertretung Mitte nochmals mit dieser Angelegenheit befassen und entscheiden müsse.

 

Herr Weber stellt den Antrag, der sich im nachfolgenden Beschluss wiederfindet. 

 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Mitte das Einvernehmen der Gemeinde zur Errichtung einer Seniorenresidenz auf dem Grundstück Thünenstraße 31 nicht zu erteilen.

 

Der Rat der Stadt wird gebeten, sich im Rahmen der Dringlichkeit mit dem Durchführungsvertrag des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 Kratzkopf zu befassen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Grzeschista aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.

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