28.06.2005 - 9 Neubau einer Seniorenresidenz auf dem Grundstüc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 28.06.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Auf Nachfrage
von Herrn Asbeck erklärt Herr Grothe, dass die Bezirksvertretung Mitte in
diesem Zusammenhang einen Vorbehaltsbeschluss gefasst habe. Sie sei auch abschließend
zuständig für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.
Herr Meier
spricht sich gegen eine Ausweitung der schon bestehenden Seniorenresidenz am
Kratzkopf aus. Gewünscht sei die Durchsetzung des Vorhaben- und Erschließungsplanes,
der an dieser Stelle 10 Einfamilienhausgrundstücke festsetze und einer Änderung
des zugehörigen Durchführungsvertrages könnte nicht zugestimmt werden.
Dieser
Auffassung schließt sich auch Herr Ludwig an, der auch an die bisherigen Planungsabsichten
in diesem Bereich des verantwortlichen Architekten erinnert.
Herr
Oberste-Berghaus spricht sich für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
aus.
Herr Grothe
weist darauf hin, dass der Vorhaben- und Erschließungsplan hier ein allgemeines
Wohngebiet festsetzt und es sind alle Formen des Wohnens und sogar gewerbliche
Einrichtungen erlaubt. Auch eine Bedarfsfeststellung durch die Sozialverwaltung
ist nicht mehr gegeben. Das Risiko liegt ganz allein in privater Hand. Es liegt nun ein Rechtskonflikt zwischen
Baurecht und Durchführungsvertrag vor, der hier eine bestimmte
Baukörpergestaltung vorsieht. Die Verwaltung schlage daher auch vor, diesen
Durchführungsvertrag zu ändern, um das geplante Bauen verwirklichen zu können.
Da heute keine
rechtliche Würdigung vorliege, wünscht Herr Meier eine Klärung bis zur nächsten
Ratssitzung.
Herr Dr.
Ramrath stellt die Frage, wie es verfahrensrechtlich zu werten sei, dass die Bezirksvertretung
Mitte bereits das Einvernehmen erteilt habe. Es sei wichtig zu wissen, welches
Instrument hier Vorrang habe, das Einvernehmen oder der Durchführungsvertrag.
Frau Hirsch
gibt zu bedenken, dass sich auch der Sozialausschuss mit dieser Problematik
befasst habe und das Vorhaben einstimmig abgelehnt habe.
Nach den
jeweiligen Zuständigkeiten befragt, erklärt Herr Dr. Eversberg, dass für die
Erteilung von baurechtlichen Befreiungen nach der Hauptsatzung die
Bezirksvertretungen zuständig seien. Durch die Befreiung wird neues
Planungsrecht geschaffen und dieses wird im Wege des Durchführungsvertrages
angepasst. Dies wäre ein laufendes Geschäft der Verwaltung. Dem gegenüber ist
der Rat zuständig für den Vorhaben- und Erschließungsplan mit dem zugehörigen
Durchführungsvertrag.
Nach einer
Sitzungsunterbrechung weist Herr Asbeck darauf hin, das bei Ablehnung des
gemeindlichen Einvernehmens durch diesen Ausschuss, sich die Bezirksvertretung
Mitte nochmals mit dieser Angelegenheit befassen und entscheiden müsse.
Herr Weber
stellt den Antrag, der sich im nachfolgenden Beschluss wiederfindet.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Mitte das Einvernehmen der Gemeinde zur Errichtung einer Seniorenresidenz auf dem Grundstück Thünenstraße 31 nicht zu erteilen.
Der Rat der Stadt wird gebeten, sich im Rahmen
der Dringlichkeit mit dem Durchführungsvertrag des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 21 Kratzkopf zu befassen.
