28.06.2005 - 17 Bebauungsplan Nr. 11/99 (516), Teil 1 - Ortsein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Zu a) Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs.6 BauGB.

Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Zu b)  Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 11/99 (516), Teil 1 – Ortseingang Reh - , mit den in der Vorlage beschriebenen geringfügigen Änderungen und die Begründung vom 30.05.2005 gemäß § 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S.2141), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S.13590) ihn Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs.2 Satz 1 BauGB und in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.

 

Die Begründung vom 30.05.05 sind Anlage dieser Verwaltungsvorlage.

 

Geltungsbereich:

Der Bebauungsplanentwurf Nr. 11/99; Teil 1 - Ortseingang Reh - liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 1 und Flur 14. 
Die Abgrenzung des Plangebietes verläuft:

 

Þ    im Westen vom Grundstück der Feuerwache Ost unter Einbeziehung der Verbandsstraße bis in Höhe des Ein- und Aus­fahrtsbereiches der Autobahn A 46,

Þ    im Süden parallel zum Ein- und Ausfahrtsbereich der Autobahn A 46, weiter in öst­liche Richtung unter Einbeziehung der Straßen Alter Reher Weg und Auf dem Bauloh bis zum Einmündungsbereich Wieckenhof,

Þ    im Osten parallel zu den Flurstücken 828, 829 und 17 bis zum Mündungsbereich Alter Reher Weg / Wannebachstraße und

Þ    von diesem Punkt aus wieder nach Westen unter Einbe­ziehung der Straßenflächen Alter Reher Weg und Am Paulshof bis zur Verbandsstraße.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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