28.06.2005 - 11 Bebauungsplan Nr. 8/01 (535),Teil 1 - Ortskern ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Asbeck ist der Auffassung, dass die Empfehlung der Bezirksvertretung Nord, hier auch weiterhin Veranstaltungen stattfinden zu lassen, nicht Bestandteil des Satzungsbeschlusses sein müsse.

 

Herr Ludwig spricht sich für eine weitgehende Schonung des bestehenden Baumbestandes aus.

 

Herr Asbeck lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

Reduzieren

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Zu a)   Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentli­chen und pri­vaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentli­cher Be­lange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stel­lung­nahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellung­nahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.

Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Ge­genstand der Niederschrift.

 

 

Zu b)   Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu die­sem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 8/01 (535), Teil 1 – Ortskern Boele / Hilgenland -, mit den in der Vorlage beschriebenen geringfügigen Än­derungen /Ergänzungen und die Begründung vom 02.05.2005 einschl. des Erläuterungsbe­richtes zum Grünordnungsplan gemäß § 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Be­kanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl.IS.2141), zuletzt geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S.1359) in Verbindung mit den Überlei­tungs­vorschriften des § 244 Abs.2 Satz 1 BauGB und der Gemeindeord­nung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Sat­zung.

Die Begründung vom 02.05.2005  und der Erläuterungsbericht zum Grünord­nungsplan sind Anlage dieser Verwaltungsvorlage.

 

 

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet umfasst die Fläche zwischen der Dortmunder Straße (einschl.), der Schwerter Straße und der Straße Hilgenland (einschl.) sowie der Straßenbe­grenzungslinie der Ortsumgehung Boele, Teil 2.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Meier aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=279&TOLFDNR=18892&selfaction=print