31.08.2017 - 4.6 Dringlichkeitsantrag der SPD-FraktionHier: Haus...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 31.08.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Kerstin Eckhoff
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Rudel begründet den Vorschlag der SPD-Fraktion.
Herr Gerbersmann gibt folgenden mündlichen Bericht ab:
„Gerne gebe ich Ihnen einen kurzen Ausblick auf den Haushalt 2018/2019. Ich hätte dies ansonsten im Bericht zur Haushaltslage im HFA getan.
Wir haben bisher die endgültigen Haushaltsdaten noch nicht vollständig zusammenstellen können. Dies hat teilweise etwas mit externen Daten zu tun. So kamen erst gestern die Eckpunkte zum GFG 2018, aus denen wir jetzt ersehen können, dass die Modellrechnung der Spitzenverbände wohl einigermaßen belastbar ist. Aber auch die zahlreichen Problemstellungen und auch noch offenen Punkten haben es bisher nicht zugelassen, den Haushalt endgültig zu schließen. So sind wir im Bereich Personal, Rettungsdienst, Beteiligungen und auch Investitionen und damit bei den Abschreibungen noch nicht fertig in den Diskussionen mit den Fachbereichen und Beteiligungen.
Ich kann Ihnen daher heute tatsächlich noch nicht sagen, ob es nach Einarbeitung aller Verbesserungen - aber natürlich auch aller Verschlechterungen - möglich sein wird, einen ausgeglichenen Haushalt ohne neue Sparmaßnahmen oder Einnahmeverbesserungen vorzulegen.
Mir war allerdings wichtig, als die Nachfrage der WP kam, zu verdeutlichen, dass die deutlichen Steigerungen bei der Gewerbesteuer in diesem Jahr NICHT zu deutlich mehr Spielraum für neue Projekte und Aufgaben führen werden. In Teilen von Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung nehme ich nämlich genau diesen Eindruck war. Nach dem Motto: „Jetzt wo die Steuern so gut laufen, müssen wir doch erst mal überlegen, wofür wir dieses Geld nun ausgeben können….“
Dafür ist nun leider so gar kein Spielraum.
Warum ist das so?
Ich will zunächst daran erinnern, dass 2018 und 2019 nun das zweite und dritte Jahr sind, in dem wir mit deutlich niedrigeren Mitteln aus dem Stärkungspakt auskommen müssen. Im Jahr 2017 waren es bereits 7,8 Mio. Euro weniger, in 2018 sind es 15,4 Mio. weniger und 2019 gar 22,6 Mio. weniger als 2016! Ich habe in jeder Haushaltsrede darüber berichtet, dass wir diese Abschmelzung der Stärkungspaktmittel in unserer Finanzplanung nahezu ausschließlich durch die Einplanung der vom Land vorgegebenen Orientierungsdaten ausgleichen können. Die Einnahmesteigerungen, die jetzt zum Glück auch kommen, waren daher in weiten Teilen bereits eingepreist und stehen eben NICHT für zusätzliche Belastungen oder neue Aufgaben zur Verfügung.
Wir erleben jetzt live, dass der Stärkungspakt eben KEINE strukturelle Hilfe des Landes ist, sondern doch nur eine temporäre Entlastung. Auch dies habe ich in jeder Haushaltsrede betont!
Nun zu den Steuereinnahmen selbst. Wir haben bei der Gewerbesteuer in 2017 aktuell ein Soll von rund 112 Mio. Euro. Darin sind allerdings – wie ebenfalls berichtet – deutliche Einmaleffekte enthalten, so dass wir mit dieser Summe keinesfalls für 2018 planen können. Wir analysieren derzeit diese Einmaleffekte und sehen dann, mit welcher Steigerung wir in die Planung gehen können. Bei der Einkommenssteuer und Umsatzsteuer haben wir im Übrigen einen Rückgang um 1 Mio. Euro zu verkraften. Damit ist dann auch leider schon die Hälfte der Mehreinnahmen aus den Schlüsselzuweisungen wieder weg.
Bei den Zinsen können wir zum Glück noch einmal mit 2 Mio. Euro weniger kalkulieren.
Die von Ihnen im Antrag angenommene Entlastung von 4 Mio. Euro beim LWL ist KEINE Entlastung, sondern nur eine geringere Steigerung. Aufgrund unserer guten Gewerbesteuereinnahmen hätten wir ohne die Hebesatzsenkung eine um diesen Betrag HÖHERE Umlage zahlen müssen. Gegenüber der Finanzplanung also demnach KEINE Entlastung, sondern tatsächlich immer noch eine Erhöhung der Umlage um 0,5 Mio. Euro.
Zur Verdeutlichung hier noch mal die Zahlen:
2016: 51,4 Mio.
2017: 56,7 Mio.
2018: 57,2 Mio.
Kommen wir nun zu den wesentlichen neuen Belastungen. Da ist tatsächlich nun in erster Linie die Zuwanderung zu nennen. Ich habe aus den Reaktionen auf den Artikel gemerkt, dass hier gerne eine Haltung meinerseits gegen Zuwanderung oder gar Flüchtlinge unterstellt wird. Wer mich kennt, weiß, was das für eine geradezu blödsinnige Annahme ist. Es ist bekannt, dass ich den Kurs der Kanzlerin, die vor den Toren Deutschlands wartenden Flüchtlinge aufzunehmen, absolut richtig fand und finde!
Was ich aber nicht richtig finde, ist dass Bund und Land uns bei der Finanzierung ein deutliches Stück allein lassen. Und diese Ungerechtigkeit werde ich – wie alle Kolleginnen und Kollegen in NRW weiter deutlich benennen. Ich werde dies nicht verschweigen, nun weil einige fälschlich meinen, dass dies gegen die zugewanderten Menschen gerichtet ist.
Dies vorausgeschickt kommen wir dann mal zu den Zahlen:
Wir rechnen mit einer Zielquote bei den Flüchtlingen für 2018 von etwa 1600 Personen.
Wir bekommen rund 10 TEUR/Person, haben aber spitz ermittelte Kosten von 14,4 TEUR/Person und liegen damit auf dem Niveau der meisten anderen Großstädte.
Diesen Zuschuss bekommen wir aber nur, so lange die Person noch nicht ausreisepflichtig ist. Sobald eine Person im Prinzip rechtskräftig ausreisepflichtig ist, zahlt das Land nur noch 3 Monate, danach gehen die gesamten Kosten und das gesamte Risiko bei der Abwicklung der Ausreise (wenn z.B. persönliche Hinderungsgründe – auch durchaus nachvollziehbare – vorliegen) zu Lasten der Kommune. Das ist im Flüchtlingsaufnahmegesetz des Landes NRW so geregelt worden, genauso wie die Höhe des Landeszuschusses. Das ist in anderen Bundesländern teilweise anders! Leider hat das Land NRW in der Vergangenheit auch Personen OHNE dauerhafte Bleibeperspektive auf die Kommunen verteilt. Auch das ist in einigen Bundesländern anders. In Hagen haben wir etwa 1/3 der Gesamtzahl der Flüchtlinge, die im Prinzip ausreisepflichtig sind, aber derzeit aus geprüften Gründen an einer Ausreise gehindert sind, aktuell 300 Personen, bezogen auf die Zielquote wären es rund 500 Personen. Bei den Gesamtkosten von 14.400 sind dies 7,2 Mio. Euro, die nicht erstattet werden.
Da der Landeszuschuss nicht auskömmlich ist, kommt für die restlichen Menschen noch einmal ein städtischer Anteil von 4,8 Mio. Euro hinzu. Zusammen wäre dies ein Eigenanteil von rund 12 Mio. Euro, den wir nur teilweise eingeplant hatten.
Nochmal:
Es geht nicht um die Aufnahme der Menschen in unserer Stadt, das finde ich richtig! Es geht um die Kostenübernahme. Hier müssen sich Bund und Land noch viel stärker engagieren. Ich hoffe sehr, dass die neue Landesregierung Wort hält und keine Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive mehr an die Kommunen verteilt. Außerdem müssen anders als bisher, die Integrationspauschalen des Bundes in voller Höhe an die Kommunen weitergegeben werden.
Ein besonderes Hagener Problem ist die Zuwanderung aus Süd/Ost-Europa. Diese ist nur in den Städten des Ruhrgebietes ein besonderes Problem und damit leider völlig unzureichend im Fokus von Bund und Land. Hier brauchen wir massive finanzielle Unterstützung. Aktuell leben allein aus Rumänien und Bulgarien 4700 Menschen in Hagen. Das sind bezogen auf die Größe der Stadt deutlich mehr Menschen als z.B. in Dortmund.
Zunehmend erwerben diese auch Anrecht auf soziale Leistungen. Bereits heute versorgen wir aus diesem Personenkreis 2300 Menschen im Bereich Kosten der Unterkunft. Nach Abzug der Bundesförderung bleibt allein ein städtischer Eigenanteil von 1,7 Mio. Euro nur für rumänische Staatsbürger. Und die Tendenz ist deutlich steigend. So erklärt sich auch, weshalb trotz guter Konjunktur die Kosten der Unterkunft ständig steigen.
Zu berücksichtigen sind auch die Mehrkosten z.B. bei Schulen und Kindergärten. Der zusätzliche Ausbau muss ausschließlich für zugewanderte Kinder erfolgen. Die geplanten Konsolidierungen entfallen, statt dessen haben wir Mehrkosten für Gebäudeunterhalt und Personal. Für die Flüchtlinge sind diese zwar in den 14.400 Euro enthalten, für die EU-Zuwanderung jedoch nicht.
Auch hier richtet sich meine Kritik nicht gegen die Menschen, sondern gegen die fehlende Gegenfinanzierung durch Bund und Land!
Insgesamt steigt die KDU in 2018 um 5 Mio. Euro auf 60 Mio. Euro. Nach Abzug der Bundesbeteiligung verbleibt hier immer noch ein Millionenbetrag zusätzlich für die Stadt.
Auch im Bereich Personalkosten haben wir leider deutliche Verschlechterungen von rund 10 Mio. Große Blöcke im Bereich Rettungsdienst und Jobcenter (zusammen etwa 4-5 Mio.) sind zwar ganz oder in Teilen refinanziert. Trotzdem bleiben durch Tarifsteigerungen und -umstellung Mehrkosten gegenüber Plan von 1,9 Mio. Nennenswerte Zusatzkosten haben wir dann auch bei der Feuerwehr u.a. durch das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz oder im Bereich Kindergärten von rund 2 Mio. (s. Zuwanderung) oder im Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung von über 1 Mio. Euro. Auch die von Ihnen immer wieder angemahnten Verstärkungen im Planungsbereich sind bei der Kostenentwicklung erkennbar.
Zusätzlich haben wir noch einmal Pensionsrückstellungen von über 4 Mio. Euro zu verkraften.
Sie sehen meine Damen und Herren, wir haben eine sportliche Aufgabe vor uns. Ich kann Ihnen derzeit tatsächlich noch nicht sagen, ob wir die Enden ohne weitere Sparmaßnahmen zusammen bekommen. Angesichts der guten Gewerbesteuerentwicklung kann dies sein. Es kann aber auch sein, dass es nicht reicht. In keinem Fall ist Spielraum für neue Geldausgaben und für den Fall dass die Entwicklung besonders bei den Sozialausgaben so weiterläuft, werden wir für die Fortschreibung des HSP 2019 dann bei den Beratungen im Herbst 2018 neue Maßnahmen einbringen müssen. Ob es uns gelingt, die Aufgabe für 2018 bis zum ursprünglichen Einbringungstermin Anfang Oktober zu lösen, möchte ich jetzt schon mit einen dicken Fragezeichen versehen. Darüber werde ich sie dann informieren.“
Herr Rudel bedankt sich bei Herrn Gerbersmann für die wichtigen Informationen. Auch die Information einer eventuellen Verschiebung der Einbringung des Haushaltes sei für die Fraktionen sehr wichtig, da die Beratungen entsprechend ausgerichtet werden müssten.
Herr König geht auf den Hinweis ein, dass die Politik die Informationen im HFA erhalten hätte. Er weist darauf hin, dass die Informationspflicht eine Bringschuld und keine Holschuld sei. Er halte es für dringend geboten, dass der Rat vor der Presse informiert werde. Er fragt, ob der Zeitplan der Haushaltsplanberatungen verändert werden soll. Wenn ja, bittet er um Mitteilung des neuen Zeitplans.
Herr Dr. Geiersbach geht auf die Ausführung von Herrn Gerbersmann ein, dass die Gewerbesteuer deutlich angestiegen, aber gleichzeitig die Einkommenssteuer zurückgegangen sei. Er bittet um eine Erklärung hierzu.
Herr Gerbersmann antwortet, dass die genannten 1 Mio. € Rückgang bei der Gewerbesteuer und Umsatzsteuer wie folgt zusammensetzen: 750.000,00 € Einkommenssteuer und 250.000.00 € Umsatzsteuer. Zusammen liegt die Verschlechterung in Höhe von 1 Mio. € bei der Einkommenssteuer an einer veränderten Schlüsselzahl. Die Einkommenssteuer werde nicht direkt mit der jeweiligen Kommune verrechnet. Es gebe eine vom Land entwickelte Schlüsselzahl, die vom Verhältnis der Situation in den jeweiligen Städten zum Gesamtergebnis abhänge.
Der Zeitplan für die Einbringung und die Beschlussfassung des Haushaltes 2018/2019 wird in der nächsten Sitzung des HFA mitgeteilt.
Die Anfragen der Presse werde die Verwaltung auch weiterhin beantworten. Die Verwaltung könne nicht erst dann Antworten auf Anfragen geben, bevor der Rat informiert worden ist.
Herr Strüwer macht deutlich, dass der Vortrag des Kämmerers keine Überraschung darstelle. In allen Ausschüssen sei permanent über die angeführten Punkte diskutiert worden, z. B. über die Mehrausgaben im Bereich Kita und Schule sowie über die entsprechenden Ausgaben bezüglich der Zuwanderung und Integration. Der Kämmerer handelt sachlich und nicht parteipolitisch interessiert.
Herr König merkt an, dass der Vortrag für die SPD-Fraktion sehr wohl eine Überraschung darstelle. Vor der Sommerpause wurde im HFA ein Bericht vorgelegt, dass die Verwaltung bei dem Thema Flüchtlingskosten weiterhin davon ausgehe, dass die kalkulierte Berechnung in Höhe von 10.000,00 € pro Flüchtling auskömmlich sei. Jetzt werden andere Zahlen vorgelegt.
Herr Schmidt möchte den Kämmerer und die Westfalenpost davon freisprechen, mit ihrer Berichterstattung fragwürdige und menschenfeindliche Positionen zu fördern. Die Berichterstattung in der Westfalenpost habe viele positive Beispiele für Integration geliefert. Zuerst die Presse und dann die Politik über solche Neuigkeiten zu informieren, sei seiner Ansicht nach die falsche Reihenfolge.
Herr Hentschel bedankt sich bei Herrn Gerbersmann für seine Ausführungen. Innerhalb von 8 Wochen werden 44 % mehr Kosten im Bereich der Flüchtlinge angegeben, als die Verwaltung vor der Sommerpause berichtet hat. Er möchte wissen, wie sich die erhöhten Kosten in Höhe von 14.400,00 € zusammensetzen.
Herr Gerbersmann antwortet, dass sich die 10.000,00 € auf das Jahr 2017 bezogen haben. Im Jahr 2017 wurde teilweise noch eine Mischfinanzierung durch die auslaufenden Landesmodelle durchgeführt. Es werde durch den Ausbau der Schulen und Kindergärten festgestellt, dass die 10.000,00 € nicht mehr ausreichen werden. Die 14.400,00 € beziehen sich im Schnitt auf die entsprechenden Folgejahre.
Es erfolgt eine Sitzungspause von 17:10 bis 17:35 Uhr.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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