31.08.2017 - 5.2 Akteneinsicht zu den Grundstücksverkäufen "Im D...

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Wortprotokoll

Herr Panzer macht deutlich, dass die Akteneinsicht eine Menge neuer Fragen aufgeworfen habe. Die Vorlage 0663/2017 wurde am 22.08.2017 vorerst nichtöffentlich erstellt. Die Westfalenpost titelte am Freitag, den 25.08.2017 „Deerth, Einwohnerantrag läuft ins Leere“. Dieser Artikel befasste sich mit der Diskussion zum Einwohnerantrag. Dann wurde das Thema gewechselt und auf die Akteneinsicht eingegangen. Es wurde weiter ausgeführt, dass die damals gezahlten Preise von 1,65 €/m²  bzw. 2,23 €/m² deutlich über den Kalkulationen des Gutachterausschusses liegen, der lediglich 0,85 €/ m² angesetzt habe. Die AWO habe am gleichen Tag das Wertgutachten des Gutachterausschusses veröffentlicht. Danach lag der Grundstückspreis bei 30,00 €/m² und nicht bei 0,85 €/m². Es liege das Problem vor, dass aus Wald Bauland gemacht werde. Jedes Verfahren führe zu Bodenwertsteigerungen. Schon mit dem Einleitungsbeschluss des Bebauungsplanes werde aus dem Wald Bauerwartungsland und damit steige der Wert. Im Zuge des Verfahrens steige der Wert ständig. Er bittet um eine Begründung des WBH-Vorstandes, einen Preis von 2,00 €/m² für korrekt zu halten und als Planungsbeigeordneter einen Preis von 30 €/m² für korrekt zu halten. Er geht auf die Vorlage ein und bezieht sich auf den Pachtvertrag. Es wurde lapidar festgestellt, dass kein Pachtvertrag bestand. Keinerlei Einnahmen werden generiert. Dies ist sei seit 36 Jahren nicht aufgefallen. Hinsichtlich der Kaufverträge 2012 und 2014 zitiert er die Frage sowie die Antwort der WBH in der Vorlage. Bei seinen weiteren Ausführungen bezieht er sich auf das Wertgutachten. Er hält es für positiv, dass die AWO dieses Wertgutachten in Auftrag gegeben und auch veröffentlicht hat. Er halte das Grundstücksgeschäft für unglücklich, jedoch für das Verfahren selbst nicht für entscheidend. Im Wertgutachten werde ein Grundstückswert in Höhe von 30,00 €/m², insgesamt in Höhe von 440.000,00 € ermittelt. Der Vergleichskaufpreis liege bei 92,00 €/m². Das Gutachten habe den Wert in vier Punkten heruntergerechnet. Die AWO müsse hohe Aufwendungen betreiben, um das Grundstück zu erschließen.

 

Herr Grothe erklärt, dass es zwei unabhängige Grundstücksgeschäfte 2012 und 2014 gab. Das Grundstücksgeschäft 2014 wurde in Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens geschlossen. Die AWO habe sich das Grundstück gesichert, um am Ende durch Schaffung von Baurecht möglicherweise einen größeren Wert zu erzielen. Das Gutachten sage aus, dass die 440.000,00 € entstünden, wenn Baurecht vorhanden sei. Um Baurecht zu erlangen, seien Gutachten erforderlich, die Bestellung des Bebauungsplanes müsse gezahlt werden und ein Architekt müsse vorbereitende Planungen in der Stufe I und II erledigen. Hierzu gebe es eine Auflistung der AWO, welche sich auf 360.000,00 € ohne Ausgleich und Ersatz addiert. In der Vorlage wurde deutlich gemacht, dass die Verkäufe des Waldes im Wesentlichen aus einer Schafswiese bestehen. Dies sei zu 75 % eine Wiese, welche die AWO seit Jahren nutze sowie angrenzend ein Stück Wald. Der WBH konnte diese Flächen forstwirtschaftlich nicht so nutzen, wie zentrale Waldflächen genutzt werden. Er betont, dass ein transparentes Verfahren für die Erlangung des Baurechtes für diesen Standort durchgeführt wurde. Man sollte sich die Frage stellen, ob eine Kommune nicht auch Flächen vorhalten müsse, um Menschen zu resozialisieren, die ein Problem haben. Die Gutachten seien erstellt und werden derzeit ausgewertet. Er bittet darum, sich mit der Sache auseinander zu setzen.

 

Herr Hentschel bezieht sich auf die Aussage von Herrn Grothe, dass der Verkauf auch deshalb stattgefunden habe, weil das Waldstück nicht für forstwirtschaftliche Zwecke nutzbar war. Auf Seite 4 der Vorlage werde ausgeführt, dass der Verkauf deshalb erfolgte, um die Verkehrssicherungspflicht an die AWO zu übertragen. Er bezieht sich auf die Kaufpreise, welche auf Seite 5 der Vorlage im ersten Absatz genannt werden, 15.424,20 € und 36.172,00 €. Zusammengerechnet lägen diese Kaufpreise über der Wertgrenze in Höhe von 50.000,00 € und die Politik hätte beteiligt werden müssen.

 

Herr Bihs erläutert, dass der WBH die Fläche, die aus dem Kaufvertrag der AWO zur Nutzung zugesagt gewesen ist, ohne Pachtvertrag übernommen hat. Der WBH hatte keine Einnahmen, sondern nur Aufwendungen. Die Mitarbeiter der AWO haben diese Flächen gepflegt. Die grundsätzliche Verkehrssicherungspflicht obliege dem Waldbesitzer/dem Eigentümer. Aus diesem Grund war der WBH 2014 glücklich, dass der vorher nur überlassene Bereich der Grundstücksflächen dann von der AWO käuflich erworben werden sollte. In dem Wertgutachten, welches durch die AWO beantragt worden ist, werden fiktive Preise angegeben. Dies bedeute, dass das Grundstück den entsprechenden Wert beziffert, wenn dort Baurecht wäre. Im Mai 2017 hat der Verwaltungsrat WBH eine fiktive Berechnung zur Kenntnis erhalten, wie die HEG ein solches Grundstück erschließen würde, welchen Aufwand sie hätte und welche Erlöse sie erwarten würde. In der seinerzeitigen Berechnung wurde ein Erlös in Höhe von 60,00 €/m² unterstellt. Der Gutachterausschuss komme aufgrund der abgeschiedenen Lage im Wald auf 72,00 €/m². Unter Betrachtung der kalkulierten Aufwendungen ergebe ein Verlust, wenn das Grundstück erschlossen würde in Höhe von 400.000,00 €. Müsste mit der AWO nachverhandelt werden, sollte der WBH dann 350.000,00 € nachgeben, weil eigentlich ein Verlustgeschäft dort drohe. Der WBH habe zu einem Zeitpunkt verkauft, als an dieser Stelle eindeutig Waldfläche war. Nachforderungen habe der WBH und auch die HEG bisher noch nicht bei Verkäufen mit eingebaut, wenn Wertpreissteigerungen vorhanden seien.

 

Frau Pfefferer haben die Ausführungen von Herrn Grothe nicht überzeugt. Sie bedankt sich bei Herrn Bihs für die konkreten Ausführungen.

 

Herr Romberg geht auf die Ausführungen von Herrn Grothe ein. Der Gutachterausschuss habe die 440.000,00 € errechnet. Die Auflistung der AWO der Kosten für Gutachten, Architektenkosten usw. betragen 360.000,00 €. Ihm sei als Architekt bekannt, dass es mit Kosten verbunden ist, wenn ein Grundstück baureif gemacht werden müsse. Diese Kosten gingen immer zu Lasten des Käufers und nicht Investors oder des Erwerbers.

 

Herr Grothe antwortet, dass er nicht von Erschließungskosten, sondern von Kosten, die im Gutachten des Gutachterausschusses aufgeführt sind, gesprochen habe. Um die 444.000,00 € Wert des Grundstückes zu erreichen, müsse die AWO einen Bebauungsplan und Fachgutachten erstellen sowie einen Architekten beauftragen usw.. Diese Kosten belaufen sich derzeit auf 360.000,00 €. Der Aufwand, diesen Bebauungsplan zu erstellen, ist ein relativer Aufwand in Höhe von 360.000,00 €.

 

Herr Gronwald fragt, warum eine Privatperson 1971 in dem gleichen Wald, keine 100 m Luftlinie entfern, umgerechnet 140,00 €/m² zahlen musste.

 

Herr Bihs kann die Beweggründe, warum seinerzeit jemand für so viel Geld Wald gekauft hat, nicht nennen. Dies sei ihm unbekannt.  

 

Herr Riechel führt aus, dass sich der Rat zum wiederholten Mal mit den Fragen zum Grundstückskauf beschäftige. Dies sei der Beweis dafür, wie intransparent das ganze Verfahren gelaufen sei.

 

Herr Dr. Ramrath erklärt, dass der Tagesordnungspunkt „Akteneinsicht“ heißt. Dieser Punkt werde weit über den eigentlichen Anlass und Gegenstand hinaus dazu verwendet, generell weiter zum Sachstand des Projektes „Deerth“ zu diskutieren. Die Akteneinsicht hat stattgefunden. Das Gutachten, dass die AWO über den Gutachterausschuss eingeholt habe, sei nicht Inhalt der Akten und könne nicht unter dem Thema der Akteneinsicht diskutiert werden. Dies sei ein neuer Verhandlungsgegenstand. Es liege keine fachliche Einschätzung zu diesem Gutachten vor. Zunächst müsse eine Einschätzung durch die Verwaltung vorliegen, die auf die einzelnen Gesichtspunkte eingehe. Er schlägt vor, die weiteren Beratungen in  den Fachausschuss zu verweisen.

 

Herr Rudel stellt einen Antrag gem. § 15 Abs. 2 c) GeschO auf Ende der Debatte und einen Antrag gem. § 15 Abs. 2 b), die weiteren Beratungen in den STEA zu verweisen. Für die weiteren Beratungen sei eine chronologische Aufbereitung der einzelnen bisher stattgefundenen Schritte durch die Verwaltung hilfreich.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz teilt mit, dass Herr Gronwald, Herr Schmidt und Herr Panzer noch auf seiner Rednerliste stehen. Er gibt den Fraktionen, die noch nicht zur Sache gesprochen haben, Gelegenheit hierzu.

 

Der Antrag auf Ende der Debatte und Überweisung in den STEA wird mit Mehrheit beschlossen.

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Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Die weitere Beratung und Beschlussfassung wird in den Stadtentwicklungsausschuss verwiesen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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