18.05.2017 - 4.4 Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Di...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 18.05.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:08
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Kerstin Eckhoff
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Riechel erläutert und begründet den Antrag der Fraktion B90/Die Grünen.
Frau Hanning fragt, wer beauftragt werde und wie die Berichterstattung an die Ratsmitglieder erfolge, wenn der Rat eine Akteneinsicht beschließe.
Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass die Möglichkeit bestehe, sich an der Akteneinsicht zu beteiligen.
Herr Huyeng erläutert das Verfahren der Akteneinsicht. Ein Akteneinsichtsrecht könne von jedem wahrgenommen werden. Üblicherweise würden bei einem solchen Verfahren bestimmte Personen benennen, die das Akteneinsichtsrecht ausüben.
Herr Hentschel möchte wissen, ob jedem Ratsmitglied das Akteneinsichtsrecht zustehe.
Herr Huyeng erklärt, dass das Akteneinsichtsrecht dem Rat in seiner Gesamtheit zustehe. Insofern könne der Rat auch einzelne Personen benennen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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122,8 kB
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