18.05.2017 - 4.4 Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Di...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Riechel erläutert und begründet den Antrag der Fraktion B90/Die Grünen.

 

Frau Hanning fragt, wer beauftragt werde und wie die Berichterstattung an die Ratsmitglieder erfolge, wenn der Rat eine Akteneinsicht beschließe.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass die Möglichkeit bestehe, sich an der Akteneinsicht zu beteiligen.

 

Herr Huyeng erläutert das Verfahren der Akteneinsicht. Ein Akteneinsichtsrecht könne von jedem wahrgenommen werden. Üblicherweise würden bei einem solchen Verfahren bestimmte Personen benennen, die das Akteneinsichtsrecht ausüben. 

 

Herr Hentschel möchte wissen, ob jedem Ratsmitglied das Akteneinsichtsrecht zustehe.

 

Herr Huyeng erklärt, dass das Akteneinsichtsrecht dem Rat in seiner Gesamtheit zustehe. Insofern könne der Rat auch einzelne Personen benennen. 

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Beschluss:

Der Rat nimmt gegenüber dem WBH sein Recht auf Akteneinsicht hinsichtlich der Grundstücksverkäufe an die AWO im Deerth in den Jahren 2012 2014 sowie hinsichtlich des diesen Verkäufen zugrunde liegenden Pacht- bzw. Nutzungsverhältnisses der betreffenden Flächen wahr.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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