18.05.2017 - 5.16 Verwendung der Allgemeinen Investitionspauschal...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wisotzki spricht die erste Maßnahme „Erwerb von Fahrzeugen und Zubehör Feuerwehr“ in Höhe von 220.800,25 € an. Dies könne keine allgemeine Investitonspauschale sein. Dies seien Mittel aus der Feuerschutzsteuer, die zweckgebunden seien und nur für den Brandschutz und die technische Hilfeleistung verwendet werden dürften.

 

Herr Gerbersmann antwortet, dass die allgemeinde Investitonspauschale in Höhe von 7.165.898,29 € aus formalen Gründen auf entsprechende Investitionen verteilt werden müsse. Er geht davon aus, dass die allgemeinde Brandschutzpauschale auch für die Feuerwehr verwendet wurde. Es gehe lediglich darum, formal festzulegen, um welche Investitionsgüter es an dieser Stelle gehe. Diesen Investitionsgütern werde dann die Pauschale zugeordnet. Bei der Abschreibung dieser Investitionsgüter werden dann auch die Sonderposten gegen gebucht.

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Beschluss:

Die Verwendung der Allgemeinen Investitionspauschale 2016 wird zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Zur Kenntnis genommen